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Vorlage - VO/4599/12  

 
 
Betreff: Anpassung des Vertrages aus 2010 zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. und der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
14.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2001 besteht ein Vertrag zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. und der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr. Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits gem. § 10 Abs. 2 jeweils 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der bestehende Vertrag (zuletzt aktualisiert 24.06.2010) ist ungekündigt.

Unabhängig hiervon ist in § 7 Abs. 9 des Vertrages vereinbart, dass nach Ablauf des Jahres 2011 eine Überprüfung der Festlegung auf die errechneten Übernachtungen pro Geschäftsjahr erfolgen soll. Bei deutlichen Abweichungen ist über die Pauschalen für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 neu zu verhandeln. Weiter heißt es, dass im Falle nicht erforderlicher Nachverhandlung über die Pauschalen nach Ablauf des Geschäftsjahres 2013 neu zu verhandeln ist.

Durch den Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. sind jederzeit Ansprechpersonen in der Einrichtung, die insbesondere zu späten Tages- und Nachtzeiten und an den Wochenenden Wohnungslosen schnelle Hilfe bieten können. Grundlagen für die ursprünglichen Vertragsabsprachen waren Auswertungen der durchschnittlichen jährlichen Unterbringungszahlen. Bei der derzeitigen Vereinbarung richtet sich das Augenmerk auf kalkulierte Übernachtungszahlen. Darin ist eine sog. Bonus/Malus-Regelung enthalten, die einen Anreiz für den Träger darstellen soll, die Verweildauer der Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr so bald als möglich zu beenden und sie z. B. in eigenen Wohnraum zu vermitteln oder sie geeigneten Hilfeformen zuzuführen.

Erstattet werden 18,00 € pro Übernachtung, allerdings mit der Besonderheit, dass bei Abweichungen von den kalkulierten "Normal"-Übernachtungszahlen nach oben oder unten jeweils nur 50 % dieses Satzes in Anrechnung bzw. Gutschrift gebracht werden.

Der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. hat in mehrfachen Gesprächen schon im 2. Halbjahr 2011 deutlich gemacht, dass im Bereich der Hansestadt Lüneburg kaum ausreichend geeigneter Wohnraum für das Klientel vorhanden ist bzw. dass viele der über Gefahrenabwehr untergebrachte Personen nur mit Mühe in eigenen Wohnraum vermittelbar sind trotz der intensiven Bemühungen des Herbergsvereins. Aus der Zusammenarbeit der Wohnungsnotfachstelle können die Angaben des Herbergsvereins bestätigt werden. Die für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 zugrunde gelegten Übernachtungszahlen von 6.700 pro Jahr sind deutlich überschritten worden. In 2011 erforderte es 10.728 Übernachtungen.

Damit greift zusätzlich zu § 7 des Vertrages die Risikoklausel zu § 8 des Vertrages, der gemäß Absatz 4 besagt, dass bei Abweichungen von mehr als 20  sowohl über Entgelt als auch über die Art der Unterbringung neu zu verhandelt ist.

Der Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. legte der Hansestadt Lüneburg ein Anpassungsangebot vor, das wie folgt verhandelt wurde:

1. Das Geschäftsjahr 2011 gilt auf der Basis des bestehenden Vertrages trotz erheblich höherer Übernachtungszahlen (10.728 statt 6.700) als  abschließend abgerechnet.

2. Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 werden pauschalierte Übernachtungszahlen auf  jährlich 9.000 festgelegt. Hochrechnungen für 2012 lassen Übernachtungen um ca. 10.000 erwarten.

3. Die in der Risikoklausel § 8 Absatz 1 formulierte Bonus-/Malus-Regelung gilt für Abweichungen in Bezug auf die 9.000 Übernachtungen pro Jahr.

4. Ab dem Geschäftsjahr 2013 wird das der pauschalierten Vergütung zugrunde liegende Entgelt pro Übernachtung in Höhe von zurzeit 18,00 € auf 19.50 € angehoben.

5. Der Anpassungsvertrag tritt ab 01.01.2012 in Kraft und gilt entsprechend § 10 Vertragslaufzeit und Kündigung auf unbestimmte zeit mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres. Geschäftsjahr ist gleich Kalenderjahr.

6. Der Vertrag bleibt bzgl. aller anderen Regelungen unverändert.

Für die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr sind in 2011 Kosten in Höhe von 162.602,-- € angefallen. Darin sind die Pauschalen für Clearing gem. § 5 und Soziale Wohnraumhilfe gem. § 6 des Vertrages enthalten.

Aus der Anpassung des Vertrages für 2012 ergibt sich ein Gesamtaufwand in Höhe von 167.750,-- €. Für 2013 errechnen sich hierfür 181.250,-- €. Für die Folgejahre ist von 181.250 € auszugehen. Zusätzlich kommt die Bonus-/Malusregelung gem. Punkt 3 zum Tragen, der nach heutigen Schätzungen weitere ca. 30.000,- € ausmachen wird.

Den Aufwendungen für die Unterbringung stehen (in der Höhe exakt schwer vorhersagbare) Einnahmen gegenüber, zu denen die untergebrachten Personen nach Maßgabe des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) - sofern sie dazu in der Lage sind – herangezogen werden. Mit Anhebung der Übernachtungszahlen wird sich auch der Betrag der Gesamteinnahmen erhöhen. Dieser entsprechende (Einnahme-)Haushaltsansatz ist für 2012 angepasst auf 150.000,-- €. Für 2013 ff. empfiehlt sich ein Haushaltsansatz in Höhe von 165.000,-- €.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          100,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                         ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 52010             

              Produkt / Kostenträger: Sachkonto: 445800 Erstattungen an Zeckverbände und

                                                          dgl. (hier: Herbergsverein)

  Soziale Einrichtungen für Wohnungslose / 31540102

              Haushaltsjahr:                        2012

              Haushaltsansatz:                 200.000,- €

            Haushaltsjahre 2013 ff:        215.000,- €

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle: 52010

Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelte Sachkonto: 3321120

Produkt / Kostenträger: Kostenträger: 31540102

Haushaltsjahr: 2012           150.000,-

Haushaltsjahre 2013 ff.     165.000,-

 


Anlage/n:

 

Entwurf des Anpassungsvertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Herbergsverein Vertrag ab 01 01 2012 (37 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. über die Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Männern und Frauen im Wege der Gefahrenabwehr entsprechend der Vorlage anzupassen.