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Sachverhalt:
Der Verein Pädagogische Initiative betreibt seit dem 01.04.2011 auf dem von der Sieb&Meyer-Stiftung angemieteten Grundstück Auf dem Schmaarkamp 17 eine Kindertagesstätte mit dem Namen WIGWAM. Die Kita umfasst eine Regelgruppe und eine Krippengruppe mit insgesamt 38 Plätzen jeweils in Ganztagsbetreuung.
Die Kita war in die Bedarfsplanung der Hansestadt Lüneburg aufgenommen und soll im Rahmen der allgemeinen Förderung eine Betriebskostenbezuschussung durch die Hansestadt erhalten. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach einer zwischen Verein und Hansestadt abgestimmten Personalbedarfsplanung und der daraus resultierenden Kalkulation der Personal- und Sachkosten.
Diese Kalkulation sieht Fehlbeträge in Höhe von 154.836 € im Jahr der Betriebsaufnahme (Zeitraum vom 01.04.2011 bis 31.12.2011) sowie für das Jahr 2012 in Höhe von 207.210 € vor. Diese Fehlbeträge bilden die Grundlage für die Höhe der Betriebskostenbeteiligung der Hansestadt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Zuschuss von 454 € je Platz und Monat. Angesichts der Tatsache, dass eine der beiden Gruppen eine kostenintensivere Krippe ist und dass beide Gruppen im Ganztagsbetrieb arbeiten, ist diese Förderhöhe - auch im Vergleich mit anderen Kitas in freier und städtischer Trägerschaft - durchaus angemessen.
Der abzuschließende Vertrag enthält eine feste Anpassungsklausel in Höhe von 1,8 % jährlich, wodurch jährliche Nachverhandlungen vermieden werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre. Dieser verhältnismäßig lange Zeitraum ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Investitionszuschüsse für den Krippenausbau“, durch die die laufenden Betriebskosten (Mietzahlungen) deutlich gesenkt werden.
Die übrigen Vertragsbestandteile entsprechen denen der übrigen Zuschussverträge mit freien Trägern. Der Vertragsentwurf ist mit dem Verein abgestimmt. Die bisherige Betriebsführung wurde durch Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Zuschuss sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 210.000 jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Vertrag Betriebskostenzuschuss WigWam
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, mit dem freien Träger Pädagogische Initiative e. V. einen Betriebskostenzuschussvertrag entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage abzuschließen.
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