Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Überplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen für · unterlassene Instandhaltung bei 1. Gemeindestraßen 2. Radwegen
Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 GemHKVO Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den folgenden drei Haushaltsjahren nachgeholt werden. Die Rückstellungen werden danach in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist. Da es sich nicht um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, ist die Gemeinde zur Bildung von Rückstellungen verpflichtet. Hierdurch soll eine periodengerechte Zuordnung des Aufwandes, der im Laufe des Haushaltsjahres entsteht, gewährleistetet werden. Der Belastung kommender Haushaltsjahre wird dadurch entgegengewirkt. Sofern die Rückstellungen nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden, werden sie aufgelöst.
Stehen in dem betreffenden Budget keine Mittel zur Bildung der Rückstellung zur Verfügung ist nach § 117 NKomVG eine überplanmäßige Aufwendung zulässig, da es sich um eine zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendung handelt, deren Deckung gewährleistet ist.
1.Gemeindestraßen Für die Gemeindestrassen in Lüneburg konnte in den letzten Jahren der Unterhaltungsstau nicht aufgelöst werden. Um den akuten Handlungsbedarf (bauliche Maßnahmen bzw. Sperrungen) zur Bildung von Rückstellungen zu ermitteln, wurden aus der Straßendatenbank diejenigen Straßenabschnitte herausgefiltert, die eine Zustandsnote von 4,5 und schlechter und dabei auch eine hohe Dringlichkeit aufweisen. Aus der Verschlechterung der Zustandsnoten im Vergleich mit den Zustandsnoten der Ersterfassung von 2007 ergibt sich, dass in der Vergangenheit zu wenig Mittel in die Erhaltung der „Fläche“ geflossen sind. Um einer weiteren Verschlechterung der Zustandswerte der Fahrbahnen entgegenzuwirken, sind als Instandsetzungsmaßnahmen fast ausnahmslos Deckschichterneuerungen vorgeschlagen, also typische Bauweisen der Straßenunterhaltung. Die Dringlichkeitsreihung für die jeweiligen Straßenabschnitte ergibt sich aus einem Punkteschema, in das u. a. Netzfunktion, Verkehrsbedeutung, Nutzung durch ÖPNV und Lage im städtischen Umfeld einfließen. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 928.000,00 € ist durch Mehrerträge, die 2011 bei der Gewerbesteuer erzielt worden sind, gewährleistet.
(Anlage )
2. Radwege Für die Unterhaltungsmaßnahmen der Radwege standen in der Vergangenheit jährlich 21.000,-€ zur Verfügung. Daraus wären auch die Radwege an der Uelzener Straße und Soltauer Allee zu unterhalten. In der Zwischenzeit haben die dortigen Schäden infolge von Wurzelverwerfungen und Frostaufbrüchen infolge der beiden letzten strengen Winter weiter zugenommen. Insbesondere der Zustand des Radweges an der Uelzener Straße/ B4 von der Roten Schleuse bis zur Christian Lindemannstraße steht seit Jahren in der Kritik der Bevölkerung und wird bei den im Bereich eingegangenen Beschwerden am häufigsten genannt. Eine Sanierung dieses Radweges ist auch deshalb unumgänglich, da es weder befestigte Alternativrouten zu dieser einzigen Nord-Süd-Verbindung noch Ausweichmöglichkeiten auf die Straße gibt, da die B4 in diesem Abschnitt eine Außerortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ist.
Es handelt sich um insgesamt ca. 1765 m Radweg, die mit einem neuen Deckenüberzug Instand gesetzt werden müssen. Der Reparaturstau beläuft sich auf eine Summe von 160.000,-€.
Die Verwaltung schlägt vor für die Regulierung der unterlassenen Instandhaltung eine Rückstellung in Höhe von 160.000,- € zu bilden.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist durch Mehrerträge, die 2011 bei der Gewerbesteuer erzielt worden sind, gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Sachkonto 3013000 Teilhaushalt / Kostenstelle: 21020 Produkt / Kostenträger: 61100104 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Aufstellung Gemeindestraßen
Beschlussvorschlag:
Einer überplanmäßigen Aufwendung zur Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei den Gemeindestraßen und bei den Radwegen in Höhe von insgesamt 1.088.000,- € wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2011 zugestimmt.
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