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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.01.2012 beschlossen, die in den Haushaltsplan für das Jahr 2012 eingestellten Haushaltsmittel für die energetische Sanierung von Gebäuden auf 100.000,00 € anzuheben. Im Zuge der Beratung für die Vergabe der Fördermittel 2011 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung anempfohlen, dass bei einer Erhöhung des Fördermittelansatzes auch eine Anpassung der Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge pro Gebäude einhergehen sollte.
Auf diese Weise kann zu einer Senkung des Energiebedarfs beigetragen werden. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass insbesondere durch Maßnahmen wie Fenster- und Türerneuerungen bzw. Sanierungen, nachträgliches Dämmen im Dachbereich und Einbau von bauphysikalisch unbedenklichen Materialien zur Innenwanddämmung ein nachhaltiger Beitrag zur Schonung der Ressourcen geleistet werden konnte.
Mit der Anhebung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel und der Anhebung der Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude wird ein zusätzlicher Anreiz zur Energieeinsparung geschaffen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Denkmalpflege/63040
Produkt / Kostenträger: 4318020/52300103
Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Förderrichtlinie mit Geltungsbereich, Muster des Antragsformulars
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt die Änderung von Ziff. 5 der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen dahingehend, dass die Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude angehoben wird. |
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