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Vorlage - VO/4473/12  

 
 
Betreff: Änderung der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindemann, Jan
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.01.2012 beschlossen, die in den Haushaltsplan für das Jahr 2012 eingestellten Haushaltsmittel für die energetische Sanierung von Gebäuden auf 100.000,00 € anzuheben. Im Zuge der Beratung für die Vergabe der Fördermittel 2011 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung anempfohlen, dass bei einer Erhöhung des Fördermittelansatzes auch eine Anpassung der Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge pro Gebäude einhergehen sollte.

 

Auf diese Weise kann zu einer Senkung des Energiebedarfs beigetragen werden. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass insbesondere durch Maßnahmen wie Fenster- und Türerneuerungen bzw. Sanierungen, nachträgliches Dämmen im Dachbereich und Einbau von bauphysikalisch unbedenklichen Materialien zur Innenwanddämmung ein nachhaltiger Beitrag zur Schonung der Ressourcen geleistet werden konnte.

 

Mit der Anhebung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel und der Anhebung der Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude wird ein zusätzlicher Anreiz zur Energieeinsparung geschaffen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                            100.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                            Denkmalpflege/63040

 

              Produkt / Kostenträger:                            4318020/52300103

 

              Haushaltsjahr:                                          2012

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Förderrichtlinie mit Geltungsbereich, Muster des Antragsformulars

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie - neu (37 KB) PDF-Dokument (43 KB)    
Anlage 4 4 Beschluss Förderrichtlinie-neu (24 KB) PDF-Dokument (20 KB)    

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt die Änderung von Ziff. 5 der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen dahingehend, dass die Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude angehoben wird.