Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Hauptsatzung der Stadt Lüneburg hat der Rat am 01.11.2001 festgelegt, dass in der Stadt Lüneburg zwei Personen die Vertretung des Oberbürgermeisters wahrnehmen sollen. Bürgermeister Uwe Inselmann ist am 07.12.2002 verstorben. Für ihn ist ein Nachfolger zu wählen. Gem. § 48 (2) NGO ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (mindestens 22 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister wird gewählt ____________________ bei _______ Ja-Stimmen, _______ Nein-Stimmen und ________ Enthaltungen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 10
€ Anlagen: Beschlussvorschlag: |
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