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Vorlage - VO/4419/11  

 
 
Betreff: Bewohnerparken im Roten Feld; sonstige Ausnahmegenehmigungen
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:323
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
22.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses      
23.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   
Verkehrsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorliegende Vorlage wurde gegenüber der usprünglichen Vorlage VO/4419/11 fortgeschrieben.

 

Zunächst wird auf Ziff. 2 des Antrages der CDU-Fraktion vom 6. 12. 2011 Bezug genommen (siehe Anlage zu TOP 5).

 

Dass es für Lehrerinnen und Lehrer der Wilhelm-Raabe-Schule Ausnahmegenehmigungen gibt, ist der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg bekannt und vom Grundsatz her in einem geringen Umfang auch gewollt. Sie sind vor einigen Jahren eingeführt worden, um so genannten Pendellehrkräften, die an verschiedenen Schulen eingesetzt werden und damit einem häufigen Arbeitsplatzwechsel unterliegen, eine Parkerleichterung beim Arbeitsplatzwechsel zu verschaffen. Grundlage hierfür ist § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.

 

Die erteilten Genehmigungen wurden jeweils auf ein Jahr befristet und auf Unterrichtszeiten beschränkt.

 

Seit der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.12.2011 hat die Verwaltung mit der Leitung und Vertretern der Lehrkräfte der Wilhelm-Raabe-Schule bezüglich der sachlichen Notwendigkeit einerseits und der Genehmigungspraxis andererseits ein Abstimmungsgespräch geführt. Es wurde deutlich, dass durchaus eine gewisse Notwendigkeit besteht, im Einzelfall aus Gründen der Unterrichtsversorgung auch StVO-Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Davon betroffen sind Lehrkräfte, die zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet eingesetzt werden.

 

Im Rahmen mehrerer Gespräche konnte die Anzahl von bis zu 39 Ausnahmegenehmigungen auf derzeit 9 verringert werden. Zugleich wurde eine Obergrenze von 10 Genehmigungen fixiert. Was die Verwaltungsgebühren betrifft, so wurde unter Einbeziehung vergleichbarer Ausnahmegenehmigungen sowie unter Berücksichtigung des Teilaspektes, dass die Genehmigungen nur während der Unterrichtszeiten gültig sind, eine Lösung gefunden, die auch im Vergleich mit dem keinesfalls gebührenfreien Bewohnerparken vertretbar erscheint.

 

Die jetzt gefundene Lösung berücksichtigt auch den Umstand, dass die Schaffung von gesonderten Lehrerparkplätzen weder auf dem Schulgelände noch in vertretbarer Entfernung  an anderer Stelle des öffentlichen Straßenraumes mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand geschaffen werden können.

 

Für Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal gilt ansonsten, dass sie auf vorrangig andere Parkmöglichkeiten, wie z. B. Parkhäuser bzw. Verkehrsräume, in denen das Parken nicht beschränkt bzw. verboten ist, zurückgreifen müssen, zumal auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeingebrauch gilt. Im Einzelfall sind auch längere Wege durchaus zumutbar.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          10,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 6. 12. 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU-Fraktion vom 06.12.2011 (242 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss spricht sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise aus.