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Vorlage - VO/4418/11  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld von Grundschulen im Stadtgebiet Lüneburg
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:323
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Vorberatung
22.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses      
23.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   
Verkehrsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorliegende Vorlage wurde gegenüber der ursprünglichen Vorlage VO/4418/11 fortgeschrieben.

 

Zunächst wird auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 6. 12. 2011 verwiesen.

 

Acht der im Antrag benannten insgesamt zehn Schulstandorte befinden sich bereits innerhalb eingerichteter Tempo-30-Zonen. Im Umfeld der Schulen sind zusätzlich entsprechende Gefahrenzeichen gemäß StVO aufgestellt; teilweise sind auch auf der Fahrbahn Piktogramme vorhanden.

 

Zwei Schulstandorte, nämlich die Igelschule in der Dahlenburger Landstraße und die Hermann-Löns-Schule Vor dem Neuen Tore liegen in Bereichen, in der die Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h maßgebend ist. Beide Straßen sind übergeordnete Hauptverkehrsstraßen (B 216 und L 216) mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Auch hier wird mit Gefahrenzeichen und teilweise auch mit Fahrbahnpiktogrammen zusätzlich gewarnt. Überlegungen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Schulnähe ebenfalls auf 30 km/h zu  begrenzen, wurden in den zurückliegenden Jahren mehrfach u. a. mit der Polizei, den Schulen und z. T. auch unter Einbindung der Elternvertretung diskutiert. Im Hinblick auf Verkehrsbedeutung und -belastung wurde in beiden Fällen auf eine weitergehende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit verzichtet. Im Falle der Hermann-Löns-Schule insbesondere auch deshalb, weil inzwischen andere aktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. deutlich verlängerte Grün-,  Sicherheits- und Räumphasen der Fußgängersignalanlage vorhanden sind und die Schule zusätzlich auch über die Straße „Im Grimm“ erreichbar ist. Auch war bei diesen Straßen zu berücksichtigen, dass weder Ausbauzustand noch Fahrbahnbreite ein niedriges Geschwindigkeitsniveau vermitteln; vielmehr ist eher das Gegenteil der Fall, weshalb dort bereits jetzt relativ häufig Geschwindigkeitsdisplays zum Einsatz kommen mit dem Ziel, den Kraftfahrzeugführern die dort geltende Innerortsgeschwindigkeit nahe zu legen. Nach der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.12.2011 hat die Verwaltung dennoch gemeinsam mit der Polizei die Situation nochmals geprüft. Der vermehrte Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays sollte auch künftig beibehalten werden, um das Bewusstsein der Fahrzeugführer für die jeweiligen Schulstandorte zusätzlich anzusprechen.

 

Gelegentlich diskutierte Geschwindigkeitsbeschränkungen – begrenzt auf Zeiten vor Schulbeginn bzw. Unterrichtsende – sind im Hinblick darauf, dass sanktionierende Messungen vorrangig im Bereich von Unfallhäufungsstellen erfolgen, nur bedingt zu überwachen und deshalb eher weniger geeignet. Sie sollten im Bereich übergeordneter Hauptverkehrsstraßen nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn andere bereits getroffene Maßnahmen nicht ausreichend sind. Letzteres ist nach straßenverkehrsbehördlicher und polizeilicher Einschätzung allerdings derzeit der Fall, so dass ein weitergehender Handlungsbedarf zurzeit nicht gesehen wird. Verwaltung und Polizei werden jedoch die beiden nicht in Tempo-30-Zonen liegenden Schulstandorte unter besonderer Beobachtung halten.

 

Zur Verkehrssicherheit in 30-km/h-Zonen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass derartige Bereiche nach langjähriger Bilanz der Unfallkommission völlig unauffällig sind. Dies gilt auch für den unmittelbaren Bereich der Schulen. Woraus sich der dem Antrag innewohnende Handlungsbedarf sonst noch ergeben könnte, wird nicht hinreichend ersichtlich.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Leuphana-Universität die Verkehrssicherheit im Umfeld der Grundschule Rotes Feld“ und Hermann-Löns-Schule im Rahmen eines entsprechenden Projektes näher untersucht hat. Sie hat auch Empfehlungen ausgesprochen, wie die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Entsprechende Projekte für weitere Grundschulstandorte werden angestrebt, zumal sie auch eine gute Grundlage für zu erstellende Schulwegpläne sein können.

 

Die Verwaltung wird die bislang unterbreiteten Vorschläge näher analysieren und für die sich daraus ergebenen Maßnahmen eine Prioritätenfolge festlegen. Die Maßnahmen selbst sind verkehrsrechtlicher, baulicher bzw. gestalterischer Natur; sie setzen ganz überwiegend auch entsprechende Finanzmittel voraus. Soweit dies nicht der Fall ist, werden die Maßnahmen wie z. B. Fahrbahnmarkierungen, Anordnungen verkehrsrechtlicher Art und Grünrückschnitt im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit umgesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          25,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 6. 12. 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anträge CDU 6.12.2011 (115 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.