Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Baumfällungen in diesem Winterhalbjahr gliedern sich nach folgenden Kriterien:
1. Baumfällungen in der Zuständigkeit des Bereiches Grünplanung Siehe anliegende Liste Die in der Liste mit “A“ gekennzeichneten Bäume sind ältere Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm. Diese werden jeweils jährlich dem Fachausschuss deutlich vor Beginn der Arbeiten zur Kenntnis gegeben und von Mitte Januar bis Ende Februar gefällt. Kleinere Bäume, in der Liste mit “O“ gekennzeichnet, werden bereits ab November gefällt. Diese Unterscheidung erfolgt aus arbeitsorganisatorischen Gründen. Exemplarisch wird in der Sitzung die Notwendigkeit der Fällung eines bedeutenden Großbaumes dargestellt.
2. Fällungen aufgrund städtischer Baumaßnahmen
Fachbereich 8
Nikolaihof Bardowick: Zwei große Kirschbäume sind durch die Sanierungsarbeiten am Neuen Männerhaus möglicherweise zusätzlich zu fällen. Das hängt von den auszuführenden Bautätigkeiten ab, ist genehmigungspflichtig und bedarf weiterer Abstimmungen. Ersatzpflanzungen werden durch Festsetzungen des B-Plans geregelt.
Am Weißen Turm - Familienzentrum: Am Weißen Turm sind zum Bau des Familienzentrums Rodungsarbeiten erforderlich. Der genaue Umfang kann erst ermittelt werden, wenn die zu realisierende Planung vorliegt. Ersatzpflanzungen werden im Zuge der Baumaßnahmen erfolgen.
Aktivspielplatz Theodor-Heuss-Straße: Einige Eschen (Totholz) und eine Weide (Absterbung), sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden.
Fachbereich 7
Fahrradabstellanlage Bahnhof: Die Fällung von 5 Bäumen ist zur Umsetzung des Projektes notwendig. Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:3, davon 5 Bäume im Umfeld des Bahnhofes, 10 Bäume am Böschungsfuß Friedrich-Ebert-Brücke.
Pilgerpfad Süd: Durch die Fortschreibung der B-Plan Bereiche und weiteren Durchführung, sind Fällungen u.U. durchzuführen. Rodungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen für Erschließungsstraßen im Ortsteil Pilgerpfad Süd, werden notwendig sein. Zusätzliche Rodungen zur Herstellung des Regenrückhaltebeckens mit Kanaltrassen, außerhalb von Straßenräumen, wird die AGL im östlichen Bereich Pilgerpfad Süd, nach erforderlicher Notwendigkeit durchführen. Ersatzmaßnahmen sind durch B-Plan Nr. 127 geregelt.
B-Plan Werum: Nach Genehmigungsverfahren der Waldbehörde, könnte eine Fällung im kommenden Jahr möglich sein. Ersatzmaßnahmen werden innerhalb der Genehmigung, bzw. im Bebauungsplan Nr. 145 geregelt.
Schlieffenpark: Innerhalb städtischer Flächen sind nach augenblicklichem Stand keine Baumfällungen in 2011 / 2012 auszuführen. Innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes, welches durch die IDB erschlossen wird, sind Baumfällungen ab 2012 zu erwarten. Das Ausmaß der Fällungen richtet sich nach dem jeweiligen Planungsstand. Ersatzmaßnahmen sind durch den B-Plan Nr. 129 geregelt.
B-Plan An der Wittenberger Bahn: Im Verlauf der äußeren Erschließungsstraße zum B-Plan Gebiet Wittenberger Bahn, sind Baumfällungen notwendig. Im Einmündungsbereich der zukünftigen Erschließungsstraße am Damm zur Friedrich-Ebert-Brücke sind Fällungen erforderlich. Das betroffene Gebiet erstreckt sich vom Widerlager der Brücke bis hin zu der Kleingarten-Anlage im Norden und weiter bis zu der Straße Friedrich-Ebert-Brücke im Süden. Weitere Fällungen werden auf der gegenüberliegenden Seite des Verbandsgrabens notwendig. Rodungspläne werden erarbeitet und Abstimmungen im Detail erfolgen. Ersatzmaßnahmen sind durch den B-Plan Nr. 100 geregelt.
St. Stephanus-Platz Neugestaltung: Im Zuge der geplanten Neugestaltung müssen 10 Eichen, 1 Kiefer, 1 Birke entfernt werden. Ersatzpflanzungen erfolgen im unmittelbaren Umfeld.
3. Baumfällungen Dritter auf städtischen Grundstücken:
Geplante Baumfällungen im Zuge der Trassenfreimachung an der Gashochdruckleitung GTL 2500 Schnellenberg - Lindenstraße im „Sültenweg“
Gemäß Aufmaßliste vom 25.10.2011, beginnend Kreuzung Sültenweg / Am Grasweg Verlauf der Straße „Sültenweg“ bis „Am Weißen Turm“.
Grünstreifen vor den Häusern Nr. 39 – Einmündung Str. Finkenberg: 1 Eiche, Stammdurchmesser 18 cm 1 Eiche, Stdu 18 cm 1 Eiche, Stdu 50 cm 1 Hainbuche, zweistämmig, Stdu 35+25 cm 1 Traubenkirsche, Stdu 30 cm 1 Hainbuche, Stdu 43 cm 1 Birke, Stdu 34 cm 1 Kiefer, Stdu 55 cm 1 Hainbuche (geköpft), Stdu 20 cm 1 Apfelbaum, Stdu 50 cm 1 Birne, Stdu 8 cm 1 Ulme (6-stämmig), Stdu 20-35 cm (1 Weißdorn, mehrstämmig / Großstrauch) 12 Bäume zu fällen / ohne Großsträucher
Der Bewuchs bestehend aus Hasel, Eiben, Liguster, Mahonien, Berberitze, Hartriegel, Felsenbirne, Pfeifenstrauch, Forsythien, muss im Bereich der freizulegenden Trasse ebenfalls entfernt werden.
Grünstreifen vor den Häusern Nr. 29 – 36: 1 Birke, dreistämmig, Stdu 20-40 cm 1 Zierapfel, Stdu 25 cm 1 Hainbuche, Stdu 45 cm 1 Ahorn, zweistämmig, Stdu 35 cm (1 Haselstrauch / Großstrauch) 1 Birke, zweistämmig, Stdu 28+33 cm 1 Birke, zweistämmig, 24+30 cm 1 Apfelbaum, Stdu 10 cm (1 Haselstrauch / Großstrauch) 1 Birke, dreistämmig, Stdu 15-35 cm 1 Kiefer, Stdu 42 cm 1 Eiche, Stdu 45 cm (2 Felsenbirnen / Großsträucher) 1 Birke, Stdu 38 cm 1 Eberesche, Stdu 10 cm 1 Birke, Stdu 40 cm 1 Hainbuche, Stdu 50 cm 1 Eiche, Stdu 68 cm 15 Bäume zu fällen / ohne Großsträucher
Unterbewuchs bestehend aus Felsenbirne, Hartriegel, Liguster, Berberitze, Forsythien, soll im Trassenbereich entfernt werden.
Geplante Baumfällungen zur Trassenfreisetzung Gashochdruckleitung im Bereich Am Weißen Turm / Evtl. Überschneidungen mit der Planung „Familienzentrum Weißer Turm“
1 Hainbuche, Stdu 45 cm 1 Eberesche, Stdu 24 cm 1 Birke, Stdu 40 cm 1 Eiche, Stdu 60 cm 1 Eiche, Stdu 38 cm 1 Birke, Stdu 48 cm 1 Eiche, Stdu 32 cm 7 Bäume zu fällen
Insgesamt sollen für diese Maßnahme 34 Bäume gefällt werden.
(Bei dieser Auflistung sind sämtliche Bäume mitgezählt worden, auch die ganz kleinen mit einem Stammdurchmesser von 8 cm. Großsträucher, die einen stattlichen Wuchs erreicht haben, sind einzeln aufgelistet, zählen aber nicht zu den Bäumen.)
Die Forderung von EON Avacon, die Gashochdruckleitung GTL 2500 im Sültenweg aus Sicherheitsgründen von Bäumen freizuräumen, wird gesondert dargestellt. Kosten sowie die Ausführung der Freimachung der geforderten Trasse, übernimmt EON Avacon. Ebenso die Wiederherstellung der Grünflächen, sowie der Ersatzpflanzungen.
Baumfällungen auf dem Gelände des VfL Lüneburg e.V. (Verein für Leibesübungen Lüneburg e.V.) Der VfL Lüneburg e.V. hat zum Teil städtische Flächen gepachtet.
Auf diesen Flächen sollen laut Auskunft der Geschäftsführung im Winter 2011 / 2012 voraussichtlich einige Baumfällungen und Baumpflegemaßnahmen stattfinden. Diese sind aus Gründen der Herstellung der Verkehrssicherheit wichtig. Ein gesonderter Ortstermin zur Abstimmung mit dem FB 74 hat im November stattgefunden. Aufgrund des dichten Bestandes sind Ersatzpflanzungen kaum möglich.
Projekt „Wohnpark Am Wasserturm“ – Geplante Baumfällungen 2011 / 2012 Zur Umsetzung des Projektes „Wohnpark Am Wasserturm“, werden 26 Bäume gefällt. Ersatzpflanzungen sind durch Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 124 geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Baumfälllisten 2011 / 2012 Beschlussvorschlag:
Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die vorgelegten Baumfälllisten und die Erläuterungen zur Kenntnis. |
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