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Vorlage - VO/0443/03  

 
 
Betreff: Dreigleisiger Ausbau Stelle - Lüneburg, Planfeststellungsabschnitt IV (Stadtgebiet Lüneburg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bernd Broszukat
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Blumensaat, Gisela
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
20.02.2003 
öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit Jahren fordert der Rat der Stadt Lüneburg den Bau des 3. Bahngleises zwischen Hamburg – Lüneburg – Uelzen und Hannover, da die Bahnstrecke überlastet ist.

 

Erst mit dem Bau können die Verkehre entflochten, die Kapazitäten im Nahverkehr erhöht sowie die Vertaktung verbessert werden. Zugleich ist die DB-AG verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Trassenaufweitung zu realisieren.

 

Mit dem nunmehr eingeleiteten Planfeststellungsverfahren hat die DB-AG ihre Planungen für die Baumaßnahme zwischen Lüneburg und Stelle vorgelegt. Es sind 4 Planungsabschnitte gebildet worden, wobei mit dem Abschnitt auf dem Gebiet der Stadt Lüneburg begonnen worden ist. Hier soll die Trasse zwischen der Ilmenaubrücke bei Johnson Controls in der Goseburg und der Stadtgrenze bei der Landwehr aufgeweitet werden. Das neue Gleis soll durchgehend südwestlich der bestehenden Strecke gebaut werden. Schallschutzwände sind nordöstlich der Strecke für das Wohngebiet Goseburg in einer Länge von 892 m sowie südwestlich für die Gebiete Zeltberg, Sternkamp und Ochtmissen mit einer Länge von fast 2,7 km geplant. Durch diese sogenannten “aktiven” Schallschutzmaßnahmen verbessert sich die Immissionsschutzsituation sowohl bei den Tages- als auch bei den Nachtwerten sehr deutlich. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind aber darüber hinaus weitere sogenannte “passive” Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Das heißt, die betroffenen Hauseigentümer haben je nach Belastung Anspruch auf Schallschutzfenster für besondere Räume wie z. B. Kinder- und Schlafzimmer.

 

Im Zuge des Gleisneubaus müssen auch die Eisenbahn- und Straßenbrücken neu gebaut bzw. geändert werden. Davon betroffen sind die Eisenbahnüberführung über den Fußweg in der Goseburg, die Eisenbahnüberführung in der Hamburger Straße, die Bernsteinbrücke sowie diverse Durchlässe, Grabenverrohrungen und Leitungsdurchführungen.

 

Zu den Einzelheiten der Planung wird ein Vertreter der DB-AG in der Sitzung vortragen.

 

Darüber hinaus liegen die sehr umfangreichen Planunterlagen derzeit im Bereich Umwelt zur Einsicht und Stellungnahme aus.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist über die Höhe und Gestaltung der Schallschutzwände noch eine intensive Abstimmung mit der DB-AG erforderlich. Dies deckt sich auch mit dem Wunsch von Anliegern, die einen Graffitischutz durch eine intensive Begrünung fordern. Auch sollte eine Kombination von Wällen und Mauern im stadtauswärts gelegenen Bereich geprüft werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen: