Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit Jahren fordert der Rat der Stadt Lüneburg den Bau des 3. Bahngleises zwischen Hamburg – Lüneburg – Uelzen und Hannover, da die Bahnstrecke überlastet ist. Erst mit dem
Bau können die Verkehre entflochten, die Kapazitäten im Nahverkehr erhöht sowie
die Vertaktung verbessert werden. Zugleich ist die DB-AG verpflichtet,
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Trassenaufweitung zu realisieren. Mit dem
nunmehr eingeleiteten Planfeststellungsverfahren hat die DB-AG ihre Planungen
für die Baumaßnahme zwischen Lüneburg und Stelle vorgelegt. Es sind 4
Planungsabschnitte gebildet worden, wobei mit dem Abschnitt auf dem Gebiet der
Stadt Lüneburg begonnen worden ist. Hier soll die Trasse zwischen der
Ilmenaubrücke bei Johnson Controls in der Goseburg und der Stadtgrenze bei der
Landwehr aufgeweitet werden. Das neue Gleis soll durchgehend südwestlich der
bestehenden Strecke gebaut werden. Schallschutzwände sind nordöstlich der
Strecke für das Wohngebiet Goseburg in einer Länge von 892 m sowie südwestlich
für die Gebiete Zeltberg, Sternkamp und Ochtmissen mit einer Länge von fast 2,7
km geplant. Durch diese sogenannten “aktiven” Schallschutzmaßnahmen verbessert
sich die Immissionsschutzsituation sowohl bei den Tages- als auch bei den
Nachtwerten sehr deutlich. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind aber darüber
hinaus weitere sogenannte “passive” Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Das
heißt, die betroffenen Hauseigentümer haben je nach Belastung Anspruch auf
Schallschutzfenster für besondere Räume wie z. B. Kinder- und Schlafzimmer. Im Zuge des
Gleisneubaus müssen auch die Eisenbahn- und Straßenbrücken neu gebaut bzw.
geändert werden. Davon betroffen sind die Eisenbahnüberführung über den Fußweg
in der Goseburg, die Eisenbahnüberführung in der Hamburger Straße, die
Bernsteinbrücke sowie diverse Durchlässe, Grabenverrohrungen und
Leitungsdurchführungen. Zu den
Einzelheiten der Planung wird ein Vertreter der DB-AG in der Sitzung vortragen. Darüber hinaus
liegen die sehr umfangreichen Planunterlagen derzeit im Bereich Umwelt zur
Einsicht und Stellungnahme aus. Aus Sicht der
Verwaltung ist über die Höhe und Gestaltung der Schallschutzwände noch eine
intensive Abstimmung mit der DB-AG erforderlich. Dies deckt sich auch mit dem
Wunsch von Anliegern, die einen Graffitischutz durch eine intensive Begrünung
fordern. Auch sollte eine Kombination von Wällen und Mauern im stadtauswärts
gelegenen Bereich geprüft werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: |
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