Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen zu treffen sind, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der allgemeinen Wahlperiode. Der neu gebildete Rat muss sich daher in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben.
Ausgehend von der Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode wurde die gesamte Geschäftsordnung überarbeitet. Mit der neuen Wahlperiode tritt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft, findet ab diesem Zeitpunkt Anwendung und löst somit die Niedersächsische Gemeindeordnung ab. Die Geschäftsordnung war hinsichtlich dieser gesetzlichen Änderungen anzupassen. Zudem ist es notwendig geworden, die Geschäftsordnung an mehreren Stellen zu präzisieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. |
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