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Vorlage - VO/0436/03  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schaperdrift"; Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
03.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
06.03.2003 
öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Südosten des Teilbereiches "Schaperdrift" insbesondere eine Wohnbaufläche dar. In Ausgestaltung dieses vorbereitenden Bauleitplanes setzte der Bebauungsplan Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" hier ursprünglich u. a. ein allgemeines Wohngebiet (WA) i. S. von § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

 

Anlieger, die ihre Gewerbe am Oedemer Weg unmittelbar angrenzend, jedoch außerhalb des dortigen Geltungsbereiches betreiben, haben geltend gemacht, dass ihre z. Z. ausgeübten gewerblichen Nutzungen bei eventuellen künftigen Betriebserweiterungen eingeschränkt werden könnten. Denkbar sei dieses aufgrund entstehender Lärmemissionen, die sich u. U. auf die geplante Wohnbebauung im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche auswirken würden.

 

Im Interesse der Rechtssicherheit und der Konfliktvorsorge hat der Verwaltungsausschuss daher am 24.07.2001 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73 durch geeignete Festsetzungen zu ändern, um die Entstehung sodann unverträglicher benachbarter Nutzungen zu vermeiden. Planungsrechtlich ist es zudem erforderlich, den Flächennutzungsplan in einem 43. Änderungsverfahren vorab oder parallel insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Mischgebietes zu ändern.

 

Auf Antrag der o. a. Anlieger hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zwischenzeitlich am 19.10.2001 entschieden, den am 28.09.2000 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 73 in dem o. a. Teilbereich vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die ursprünglich vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 und der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in Änderung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 24.07.2001 den Vorgaben des Gerichtsbeschlusses anzupassen. Der Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher neu festgesetzt und in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Im Rahmen des Verfahrens dieser Flächennutzungsplanänderung ist es nunmehr erforderlich, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung durch Pressebekanntmachung und Aushängen des Entwurfsplanes bzw. der Entwurfspläne nebst Darlegungsentwurfserläuterungsbericht im Bereich Stadtplanung werden als ausreichende Verfahrensweise erachtet.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Änderung von Flächennutzungsplänen rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher anlässlich seiner Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsberichtsvorentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 436Plan (251 KB)      
Anlage 2 2 436Übersicht (76 KB)      
Anlage 3 3 (35 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schaperdrift" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen des Entwurfsplanes bzw. der Entwurfspläne nebst Darlegungsentwurfserläuterungsbericht im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich der 43. Flächennutzungsplanänderung wird neu festgesetzt und in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.