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Vorlage - VO/4303/11  

 
 
Betreff: Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 144 "Wohnpark am Wasserturm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erlassen werden, wenn sich der Vorhabenträger zeitgleich zur Umsetzung des Vorhabens in einer bestimmten Frist und der damit verbundenen Übernahme von Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Diese Regelungen sind durch Durchführungsvertrag zu regeln.

 

Mit der „Wohnpark am Wasserturm GmbH“, vertreten durch Herrn Manzke, wurde der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 144 verhandelt. Der Vertrag umfasst die Herstellung des Vorhabens ebenso wie die Umsetzung des dazugehörigen Freiraum- und Wegekonzeptes einschließlich der Herstellung des Ilmenau-Uferweges und der Brücke zur Wandrahmstraße auf Kosten des Vorhabenträgers. An letztgenannten Maßnahmen wird sich die Stadt aufgrund der öffentlichen Bedeutung mit max. 306.000 € beteiligen. Die Gesamtkosten wurden durch den Vertragspartner auf ca. 814.000 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein zeitlicher Rahmen von 5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung für das Hochbauvorhaben vorgesehen, sofern nicht durch Belange des Natur- und Denkmalschutzes oder vergleichbarer Gründe eine Fristverlängerung billig wäre. Maßnahmen auf öffentlichen Flächen sind mit der Stadt abzustimmen.

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrages liegt für die Mitglieder des Rates zur Einsichtnahme bei der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Frau Kamionka, Neue Sülze 33, Zimmer 48, aus.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              max. 306.000 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert: angemeldet zum Haushalt 2013/14

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der „Wohnpark am Wasserturm GmbH“ zu.