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Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 07.07.2011 wurden u.a. die Entwürfe zur Vereinbarung und Unternehmenssatzung im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH in eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die sich im weiteren Prozess ergeben, in die Dokumente einzuarbeiten.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Errichtung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „GfA Abfallwirtschaft Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts“ unter Einbringung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mit beschränkter Haftung durch Umwandlung im Wege der Rechtsnachfolge mit Schreiben vom 01.09.2011 genehmigt.
Im Nachhinein wurde jedoch festgestellt, dass die durch den Rat beschlossene Fassung der Vereinbarung und die genehmigte Fassung der Vereinbarung durch das MI in einem Punkt voneinander abweichen.
Die Abweichung der Vereinbarung ist durch erneute Beschlussfassung des Rates zu korrigieren. Die textliche Abweichung lautet wie folgt:
Beschlusfassung des Rates vom 07.07.2011 (siehe Vereinbarung, § 4 Abs. 1 Satz 5 „Mitglieder des Verwaltungsrates“):
„Ein/eine Vertreterin/ Vertreter der Beschäftigten der Anstalt gehört dem Verwaltungsrat als weiteres Mitglied an, er/sie wird von beiden Vertretungen bestellt.“
Es muss analog zur Genehmigung des MI wie folgt beschlossen werden:
„Ein/eine Vertreterin/ Vertreter der Beschäftigten der Anstalt gehört dem Verwaltungsrat als weiteres Mitglied an, er/sie und sein/ihre Stellvertreter/-in wird von beiden Vertretungen bestellt.“
Diese beschlossene Änderung ist im weiteren Verfahren dem MI zur Kenntnis zuzuleiten.
Die endgültigen Änderungen der Vereinbarung und Unternehmenssatzung sind in der kommenden Ratssitzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Vereinbarung gemäß § 3 NkomVZ über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt (Umwandlungsvereinbarung)
Beschlussvorschlag:
Der dargestellt Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die kenntlich gemachte Änderung der Vereinbarung in § 4 Abs. 1 Satz 5
„Ein/eine Vertreterin/ Vertreter der Beschäftigten der Anstalt gehört dem Verwaltungsrat als weiteres Mitglied an, er/sie und sein/ihre Stellvertreter/-in wird von beiden Vertretungen bestellt“
wird beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die sich im weiteren Prozess ergeben, in die Dokumente einzuarbeiten.
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