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Vorlage - VO/4294/11  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.11.2011 
Konstituierende öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

I. Theater Lüneburg GmbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Theater Lüneburg GmbH besteht der Aufsichtsrat u.a. aus dem Oberbürgermeister (Vertretung durch Bedienstete möglich) sowie weiteren 5 Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg. Soweit die Vertreter/ -innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich untereinander vertreten können. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode bis zur Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2015/2016 als Vertreterinnen/ Vertreter der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

                            4.________________                            __________________

 

                            5.________________                            __________________

 

Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages tritt der für diese Wahlperiode berufene Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH erstmals nach der Entlastung des alten Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung zusammen (Mitte 2012). Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der Aufsichtsrat in der bisherigen Zusammensetzung fort.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Herrn Henry Arends als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

II. Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) gehören dem Aufsichtsrat u.a. 7 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Von den 7 zu entsendenden Mitgliedern müssen 2/3 (also 5) Ratsmitglieder sein. Die übrigen Mitglieder müssen die Wählbarkeit zum Rat der Hansestadt Lüneburg besitzen. Soweit die Mitglieder verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich untereinander vertreten können.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG ist der Oberbürgermeister zu den Vertreter/ -innen der Gemeinde zu zählen, sofern mehrere Vertreter/ -innen zu benennen sind. Auf seinen Vorschlag kann an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete oder ein anderer Gemeindebediensteter benannt werden. Folglich sind nur 6 Sitze des Aufsichtsrates durch den Rat zu besetzen. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Zum 01.01.2012 wird die GfA in die Gesellschaftsform der Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt, so dass die Aufsichtsratsmitglieder nur bis zum 31.12.2011 berufen werden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft bis zur Umwandlung der Gesellschaft zum 31.12.2011 als Vertreter/Innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

                            4.________________                            __________________

 

                            5.________________                            __________________

 

                            6.________________                            __________________

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Herrn Markus Moßmann als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

r die GfA wird ab dem 01.01.2012 ein Verwaltungsrat berufen. Gemäß § 4 der Vereinbarung zur Umwandlung der GfA in eine gemeinsame Anstalt gehören dem Verwaltungsrat u.a. der Hauptverwaltungsbeamte und 3 vom Rat der Hansestadt gewählte Mitglieder an. Der Hauptverwaltungsbeamte kann sich durch eine Gemeindebedienstete oder einen Gemeindebediensteten vertreten lassen.

Soweit die Mitglieder verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich untereinander vertreten können.

 

In der Vergangenheit haben die Aufsichtsräte der GfA und der DIENLOG GmbH überwiegend gemeinsam getagt. Dies hat seinen Ursprung zum einen in den personellen Überschneidungen der beiden Gremien, zum anderen in der engen Verzahnung der Aktivitäten der beiden Gesellschaften. Aus vorgenannten Gründen sollten die beiden Gremien, der Verwaltungsrat der GfA-AöR und der Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH, zukünftig personell identisch besetzt werden.

 

Der Rat der Hansestadt wählt in den Verwaltungsrat der GfA ab dem 01.01.2012 als Vertreter/- innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder:

 

 

              1.________________                                                        __________________

 

              2.________________                                                        __________________

             

              3.________________                                                        __________________

 

4. Herrn Oberbürgermeister Mädge                Herrn Stadtrat Moßmann (Vertretung gem. §138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG)

 

Weiterhin ist ein/e Beschäftigtenvertreter/ -in und sein/ ihre Stellvertreter/ -in in den Verwaltungsrat zu bestellen. Vorgeschlagen wird:

 

                              ________________                            __________________

 

 

III. DIENLOG GmbH

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der DIENLOG GmbH gehören dem Aufsichtsrat neben dem Oberbürgermeister u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg gewählte Mitglieder an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich gegenseitig vertreten können.

 

In der Vergangenheit haben die Aufsichtsräte der GfA und der DIENLOG GmbH überwiegend gemeinsam getagt. Dies hat seinen Ursprung zum einen in den personellen Überschneidungen der beiden Gremien, zum anderen in der engen Verzahnung der Aktivitäten der beiden Gesellschaften. Aus vorgenannten Gründen sollten die beiden Gremien, der Verwaltungsrat der GfA-AöR und der Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH, zukünftig personell identisch besetzt werden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode bis zur Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2016 folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages tritt der für diese Wahlperiode berufene Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH erstmals nach der Entlastung des alten Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung zusammen (Mitte 2012). Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der Aufsichtsrat in der bisherigen Zusammensetzung fort.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Herrn Markus Moßmann als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages gegenwärtig 2 externe Fachleute an, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg und dem Kreistag des Landkreises Lüneburg angehören.

 

Der Gesellschaftsvertrag der DIENLOG GmbH wird zeitnah überarbeitet mit dem Ziel, die Besetzung des Aufsichtsrates und des Verwaltungsrates der GfA-AöR zu harmonisieren. Daher werden hier zunächst keine personellen Vorschläge unterbreitet.

 

 

IV. Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG)

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben dem Oberbürgermeister u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Soweit die Vertreter/ -innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

 

 

 

 

V. Lüneburger Wohnungsbau GmbH

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Wohnungsbau GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister, die zuständige Dezernentin für die wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg sowie 3 Mitglieder an, die vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannt werden. Gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages können für die Mitglieder keine Vertreter benannt werden. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist
§ 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/-innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen in den Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH:

 

                            1.________________             

 

                            2.________________             

 

                            3.________________             

 

 

VI. Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister oder eine Vertreterin/ ein Vertreter sowie weitere 5 Mitglieder an, die vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannt werden. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden. Gemäß § 10 Abs. 3 und 12 des Gesellschaftsvertrages können für die Mitglieder keine Vertreter benannt werden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode bis zur Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2016 als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen in den Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH:

 

                            1.________________             

 

                            2.________________             

 

                            3.________________             

 

                            4.________________             

 

                            5.________________             

 

Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages tritt der für diese Wahlperiode berufene Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH erstmals nach der Entlastung des alten Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung zusammen (Mitte 2012). Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der Aufsichtsrat in der bisherigen Zusammensetzung fort.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Frau Jutta Bauer als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

VII. Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister sowie weitere 5 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Von den 5 zu entsendenden Mitgliedern müssen 3/4 (also 4) Ratsmitglieder sein. Soweit die Mitglieder verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich untereinander vertreten können. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

                            4.________________                            __________________

 

                            5.________________                            __________________

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Herrn Markus Moßmann als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

 

VIII. Lüneburg Marketing GmbH

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburg Marketing GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. 2 Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg an. Gemäß § 9 Abs. 3 und 11 des Gesellschaftsvertrages können für die Mitglieder keine Vertreter benannt werden. Der Oberbürgermeister gehört dem Aufsichtsrat nur als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/-innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen in den Aufsichtsrat der Lüneburg Marketing GmbH:

 

                            1.________________             

 

                            2.________________             

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

IX. Sparkassenzweckverband Lüneburg

 

Gemäß § 4 der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die vorstehend genannten Vertreterinnen oder Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

Zu diesen Personen gehören die Hauptverwaltungsbeamtinnen oder den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder; das Hauptorgan des kommunalen Verbandsmitglieds (Rat, Kreistag) kann auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten abweichend davon eine andere Bedienstete oder einen anderen Bediensteten des Verbandsmitglieds in die Verbandsversammlung entsenden. Ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds ehrenamtliche Geschäftsführerin oder ehrenamtlicher Geschäftsführer oder sein Stellvertreter oder ihre Stellvertreterin des Verbandes, so entsendet das Hauptorgan des betreffenden Verbandsmitglieds ein anderes seiner Mitglieder in die Verbandsversammlung. Da Herr Oberbürgermeister Mädge Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg ist, sind vom Rat 2 Vertreter/- innen zu entsenden. Es können Ersatzpersonen benannt werden.

Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes.

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

 

 

 

 

X. Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister, bzw. ein/e von ihm benannter Vertreter/ -in sowie weitere 6 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

                            1.________________                           

 

                            2.________________                           

 

                            3.________________                           

 

                            4.________________                           

 

                            5.________________                           

 

                            6.________________                           

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages u.a. 3 im Klinikbereich erfahrene Persönlichkeiten an, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören. Sie werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg von diesem entsandt. Die nachgenannten externen Fachleute gehörten bereits dem Aufsichtsrat der vergangenen Wahlperiode an und haben durch ihre Kompetenzen überzeugt.

 

Sollten eine oder mehrere der vorgeschlagenen Personen die Mehrheit von 2/3 der Stimmen nicht erreichen, so bleiben diese Aufsichtsratsmandate zunächst vakant und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder reduziert sich entsprechend. Kommt im Zeitraum von sechs Monaten keine 2/3-Mehrheit zustande, entscheidet der Rat der Hansestadt Lüneburg mit qualifizierter Mehrheit.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet für die Dauer der Wahlperiode folgende Personen in den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

                            1. Herrn Andreas Jörß             

 

                            2. Herrn Martin Aude             

 

                            3. Frau Christine Sobik             

 

 

XI. Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister, bzw. ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/In sowie weitere 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Von den 3 zu entsendenden Mitgliedern müssen 2/3 (also 2) Ratsmitglieder sein. Soweit die Mitglieder verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg namentlich Ersatzmitglieder, die sich untereinander vertreten können. Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

                            1.________________                            __________________

 

                            2.________________                            __________________

 

                            3.________________                            __________________

 

 

                            Grundmandat(e): ___________________________

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Herrn Thomas Wiebe als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiterhin gehören dem Aufsichtsrat der gBuk gem. § 12 Abs. 1 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages 2 externe Fachleute an. Die Benennung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gBuk sind entsprechend mit Weisung zu versehen. Die nachgenannten externen Fachleute gehörten bereits dem Aufsichtsrat der vergangenen Wahlperiode an. Es wird vorgeschlagen in den Aufsichtsrat zu berufen:

 

- auf Vorschlag der Hansestadt Lüneburg:                   Frau Christiane Scholl

 

- auf Vorschlag des Landkreises Lüneburg:     

 

Neben den vorgenannten Mitgliedern gehören dem Aufsichtsrat gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5 und 7 des Gesellschaftsvertrages zwei bei der Bildungsgesellschaft tätige Mitarbeiter/innen und ein Vertreter der ehrenamtlichen Außenstellenleiter/innen an. Die Benennung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gBuk sind entsprechend mit Weisung zu versehen. Die nachgenannten Personen gehörten bereits dem Aufsichtsrat der vergangenen Wahlperiode an und werden aufgrund ihrer Kompetenzen erneut vorgeschlagen:

 

                            1. Frau Stefanie Voss-Freytag

 

                            2. Herr Dr. Andreas Liebert

 

                            3. Frau Heike Gratzke

 

 

XII. Gesundheitsholding Lüneburg GmbH

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister, bzw. ein/e von ihm benannter Vertreter/ -in sowie weitere 6 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH:

 

 

                            1.________________                           

 

                            2.________________                           

 

                            3.________________                           

 

                            4.________________                           

 

                            5.________________                           

 

                            6.________________                           

 

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages u.a. 3 im Gesundheitsbereich erfahrene Persönlichkeiten an, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören. Sie werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg von diesem entsandt. Die nachgenannten externen Fachleute gehörten bereits dem Aufsichtsrat der vergangenen Wahlperiode an und haben durch ihre Kompetenzen überzeugt.

 

Sollten eine oder mehrere der vorgeschlagenen Personen die Mehrheit von 2/3 der Stimmen nicht erreichen, so bleiben diese Aufsichtsratsmandate zunächst vakant und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder reduziert sich entsprechend. Kommt im Zeitraum von sechs Monaten keine 2/3-Mehrheit zustande, entscheidet der Rat der Hansestadt Lüneburg mit qualifizierter Mehrheit.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet für die Dauer der Wahlperiode folgende Personen in den Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH:

 

                            1. Herrn Martin Aude

 

                            2. Herrn Ernst Hildebrandt             

 

                            3. Herrn Dr. Harald Grürmann             

 

 

XIII. Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige  GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der Oberbürgermeister, bzw. ein/e von ihm benannter Vertreter/ -in sowie weitere 6 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/ -innen der Hansestadt Lüneburg folgende Personen und Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

 

                            1.________________                           

 

                            2.________________                           

 

                            3.________________                           

 

                            4.________________                           

 

                            5.________________                           

 

                            6.________________                           

 

 

Herr Oberbürgermeister Mädge benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreterin gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.

 

Weiter gehören dem Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages u.a. 3 im Klinikbereich erfahrene Persönlichkeiten an, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören. Sie werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit einer 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg von diesem entsandt. Die nachgenannten externen Fachleute gehörten bereits dem Aufsichtsrat der vergangenen Wahlperiode an und haben durch ihre Kompetenzen überzeugt.

 

Sollten eine oder mehrere der vorgeschlagenen Personen die Mehrheit von 2/3 der Stimmen nicht erreichen, so bleiben diese Aufsichtsratsmandate zunächst vakant und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder reduziert sich entsprechend. Kommt im Zeitraum von sechs Monaten keine 2/3-Mehrheit zustande, entscheidet der Rat der Hansestadt Lüneburg mit qualifizierter Mehrheit.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet für die Dauer der Wahlperiode folgende Personen in den Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:

 

                            1. Herrn Ernst Hildebrandt

 

                            2. Herrn Michael Semrau             

 

                            3. Herrn Gabriel Siller             

 

XIV. Beirat der Hafen GmbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages entsendet die Hansestadt Lüneburg ein Mitglied in den Beirat der Hafen Lüneburg GmbH. Traditionell wird dieser Posten vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen besetzt.

 

Der Rat beruft für die Dauer der Wahlperiode ________________              in den Beirat der Hafen Lüneburg GmbH.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Haushaltsstelle:             

              Haushaltsjahr:             

 

e)              mögliche Einnahmen:

 


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Berufung von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und andere Gremien.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der Benennung von Frau Christiane Scholl und _____ als externe Fachleute sowie der Benennung von Frau Stefanie Voss-Freytag, Herrn Dr. Andreas Liebert und Frau Heike Gratzke für den Aufsichtsrat zuzustimmen.