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Vorlage - VO/4276/11  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Umlaufverfahren des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) vom 08.09.2011 wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages behandelt.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der SKL wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages behandelt. Hierzu sind die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der SKL und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH mit Weisung zu versehen.

 

In der SKL werden die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (§ 106 BetrVG) durch den so genannten Bilanz- und Finanzausschuss wahrgenommen, der gemäß § 17 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge wie folgt zusammengesetzt ist:

 

a)                 Dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden,

b)                 dem/der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden,

c)                  zwei der in den Aufsichtsrat von der Belegschaft entsandten Vertreter,

d)                 dem/der stellvertretenden ärztlichen Direktor/in,

e)                 einer vom Betriebsrat zu benennenden Persönlichkeit.

 

In § 107 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist geregelt, dass der Betriebsrat die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten benennt. Hierauf ist auch in den jeweiligen Personalüberleitungstarifverträgen Bezug genommen worden. Es ist Wunsch der Betriebsräte in der SKL, dass zukünftig die Arbeitnehmervertreter im Bilanz- und Finanzausschuss durch die jeweiligen Betriebsräte benannt werden.

 

Um diesem Wunsch zu entsprechen, ist eine Änderung der jeweiligen Gesellschaftsverträge sowie der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss erforderlich.

 

Weiterhin  soll durch die Schließung des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums folgender Halbsatz im § 10 Abs. 1 gestrichen werden:

 

..., wobei ein Belegschaftsvertreter / Belegschaftsvertreterin im Anna-Vogeley-Seniorenzentrum beschäftigt sein muss.

 

Die Wahlordnung für die BelegschaftsvertreterInnen im Aufsichtsrat ist ebenfalls entsprechend zu ändern.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Auszug aus der Niederschrift

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus der Niederschrift (338 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, der dargestellten Anpassung der Gesellschaftsverträge und der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss zu zustimmen.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der dargestellten Anpassung der Gesellschaftsverträge und der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss zu zustimmen.