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Sachverhalt:
In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) am 28.09.2011 wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages beraten.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der PKL wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages behandelt. Hierzu sind die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der PKL und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH mit Weisung zu versehen.
In der PKL werden die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (§ 106 BetrVG) durch den so genannten Bilanz- und Finanzausschuss wahrgenommen, der gemäß § 17 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge wie folgt zusammengesetzt ist:
a) Dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden, b) dem/der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, c) zwei der in den Aufsichtsrat von der Belegschaft entsandten Vertreter, d) dem/der stellvertretenden ärztlichen Direktor/in, e) einer vom Betriebsrat zu benennenden Persönlichkeit.
In § 107 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist geregelt, dass der Betriebsrat die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten benennt. Hierauf ist auch in den jeweiligen Personalüberleitungstarifverträgen Bezug genommen worden. Es ist Wunsch der Betriebsräte in der PKL, dass zukünftig die Arbeitnehmervertreter im Bilanz- und Finanzausschuss durch die jeweiligen Betriebsräte benannt werden.
Um diesem Wunsch zu entsprechen, ist eine Änderung der jeweiligen Gesellschaftsverträge sowie der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Auszug aus der Vorlage
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, der dargestellten Anpassung der Gesellschaftsverträge und der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss zuzustimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der dargestellten Anpassung der Gesellschaftsverträge und der Wahlordnungen zum Bilanz- und Finanzausschuss zuzustimmen.
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