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Vorlage - VO/4240/11  

 
 
Betreff: Erste Eröffnungsbilanz des Hospitals zum Großen Heiligen Geist zum 01.01.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Entsprechend Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften in Verbindung mit § 5 der Stiftungssatzung hat die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist analog zur Hansestadt Lüneburg selbst mit Umstieg des Rechnungsstils auf die Doppik eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die durch den Rat zu beschließen ist und der Rechnungsprüfung unterliegt.

 

Die Eröffnungsbilanz wurde zum Stichtag des 01.01.2008 aufgestellt und ist durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft worden. Der Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist liegt der Hansestadt nun vor. Die Verwaltung hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist vermittelt.

 

Im Prüfungszeitraum wurden durch Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt bereits Sachverhalte erörtert, die zu einer Anpassung weniger Bilanzpositionen führten; die Änderungen sind im Prüfbericht als Anlage nachgewiesen und wurden entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 61 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung in den Folgebilanzen berücksichtigt.

 

Die erste Eröffnungsbilanz ist in der Folge vom Rat der Hansestadt Lüneburg zu beschließen.

 

Der Stiftungsbeirat wird in seiner Sitzung am 27.09.2011 beteiligt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

- erste Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist zum 01. Januar 2008

- Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist

- Korrekturen der Eröffnungsbilanz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Heiliger Geist Bilanz detailliert 18.11.09 (16 KB)      
Anlage 2 2 Eröffnungsbilanz 2008 Hsp Heiliger Geist (85 KB)      
Anlage 3 3 Korrekturen der Eröffnungsbilanz Heiliger Geist (14 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende erste Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist.