Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 14.11.2000 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem 42. Änderungsverfahren für den
Teilbereich "Sportpark Kreideberg" zu ändern. Der Änderungsbereich
wird in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planung ist insbesondere
die Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in "Grünfläche
Sportanlage". Im nördlichen Bereich soll außerdem eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern ermöglicht werden. In dem
bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie - öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes i. S.
v. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss
beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB)
ist ebenfalls zu beschließen. Die Dauer
der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
20.06.2002 bis einschließlich 07.08.2002 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 20.06.2002 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß
bekanntgemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 08.07.2002 bis
07.08.2002 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene
Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 14.06.2002 über
die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als
Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich.
Der Erläuterungsbericht wurde ergänzt (sh. dortige Markierungen). Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerke, Erläuterungsbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Lüneburg beschließt, 1. die im
Rahmen des Verfahrens zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich "Sportpark Kreideberg" während der Auslegungsfrist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der von der Verwaltung mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2. Die
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Sportpark Kreideberg" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |