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Vorlage - VO/4157/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 144 "Wohnpark Am Wasserturm";
Auslegungsbeschluss und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung    
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 gemäß § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 144Wohnpark Am Wasserturmmit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Ziel der Planung ist es, die Umsetzung des Investorenwettbewerbs der Hansestadt Lüneburg vom November 2009. Mit dem Abbruch der Nordlandhalle soll sich die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf (Veranstaltungs- und Sporthalle, Kongresszentrum) in  ein Mischgebiet ändern. Die bauliche Nutzung des Plangebiets soll sich an den Vorgaben des Wettbewerbsergebnisses orientieren.

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 23.12.2010 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 11.01.2011 bis einschließlich 25.01.2011 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 21.12.2010 bis 25.01.2011 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Die Ergebnisse der Anregungen und Stellungnahmen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung näher erläutert.

Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordlandhalle“ vom 03.11.2003 in dem bisher Gemeinbedarfsfläche, Mischgebiet, Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen festgesetzt sind. Die Festsetzungen des  betroffenen Teilbereichs des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 werden durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ ersetzt.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungskosten werden durch Dritte übernommen gemäß städtebaulichem Vertrag.

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-B144 Anlage VO 4157-11 Geltungsbereich (178 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_B-Plan Auslg (18 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 3 3 Bebauungsplan (1891 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (3140 KB) PDF-Dokument (3020 KB)    
Anlage 5 5 Vorhabenplan 1 Lageplan Axthelm (1286 KB)      
Anlage 6 6 Vorhabenplan 2 Süd- und Ostansicht Axthelm (567 KB)      
Anlage 7 7 Vorhabenplan 3 Nord- und Westansicht Axthelm (528 KB)      
Anlage 8 8 Vorhabenplan 4 Schnitte Axthelm (527 KB)      
Anlage 9 9 Vorhabenplan 5 Vogel-Perspektive Südwest (980 KB)      
Anlage 10 10 Vorhabenplan 6 Vogel-Perspektive Südost (1013 KB)      
Anlage 11 11 Vorhabenplan 7 Perspektive Südwest (722 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Dem  Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.      Im Rahmen des Planverfahrens ist eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang durchzuführen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.