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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 gemäß § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die Umsetzung des Investorenwettbewerbs der Hansestadt Lüneburg vom November 2009. Mit dem Abbruch der Nordlandhalle soll sich die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf (Veranstaltungs- und Sporthalle, Kongresszentrum) in ein Mischgebiet ändern. Die bauliche Nutzung des Plangebiets soll sich an den Vorgaben des Wettbewerbsergebnisses orientieren. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 23.12.2010 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 11.01.2011 bis einschließlich 25.01.2011 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 21.12.2010 bis 25.01.2011 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Anregungen und Stellungnahmen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung näher erläutert. Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordlandhalle“ vom 03.11.2003 in dem bisher Gemeinbedarfsfläche, Mischgebiet, Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen festgesetzt sind. Die Festsetzungen des betroffenen Teilbereichs des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 werden durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ ersetzt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungskosten werden durch Dritte übernommen gemäß städtebaulichem Vertrag. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang durchzuführen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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