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Sachverhalt: Gem. § 3
Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg kann die
Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Absprache mit dem Ausländerbeirat
als nicht stimmberechtigte Mitglieder bis zu 3 in der Zusammenarbeit und
Betreuung mit Ausländerinnen und Ausländern erfahrene Personen in den
Ausländerbeirat entsenden. Die
Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände hat mit Schreiben vom
17.04.2002 folgende Personen für eine Mitgliedschaft vorgeschlagen: 1. Kuns,
Monika, für den Caritasverband; Vertretung wird noch vom Caritasverband
benannt, 2.
Körthe, Matthias, für das Deutsche Rote Kreuz; Vertretung wird vom
Diakonieverband benannt, 3. Salig,
Ria, für die Arbeiterwohlfahrt; Vertretung: Enke, Jürgen. Der
Ausländerbeirat hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2002 mit diesen Vorschlägen
beschäftigt und dem zugestimmt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat
stellt gem. § 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den
Ausländerbeirat der Stadt Lüneburg folgende Ergänzung für die Zusammensetzung
des Ausländerbeirates fest: Von
der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände entsandte nicht
stimmberechtigte Mitglieder: 1.
Monika Kunz Caritasverband 2.
Matthias Körthe Deutsches Rotes
Kreuz 3. Ria
Salig Arbeiterwohlfahrt;
Vertretung: Jürgen Enke. |
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