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Vorlage - VO/4144/11  

 
 
Betreff: Umsetzung des Förderprogramms zur Nutzung regenerativer Energien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
16.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg hat im Jahr 2005 das „Förderprogramm erneuerbarer Energien“ ins Leben gerufen. Der Fonds fördert den Bau von Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen. Das Besondere an dem Programm: Hier sind nicht die Hausbauer oder -besitzer die Antragsteller für Fördergelder, sondern die Handwerksbetriebe. Durch diese Art der Mittelvergabe soll das Handwerk für das Thema „Erneuerbare Energien“ sensibilisiert und dazu animiert werden, den Bau solcher Anlagen in das eigene Angebot mit aufzunehmen.

 

Der Förderfonds ist ein voller Erfolg. Mit Stand 31.05.2011 hat die Hansestadt ca.
305.000 Euro an Förderung ausgeschüttet. Dadurch ist der Bau von


- 193 Solarthermieanlagen

- 96 Photovoltaikanlagen

- 11 Geothermieanlagen

 

insgesamt also 300 technischen Anlagen unterstützt worden.

Für die Solarförderung im Jahr 2011 hat die Stadt weitere 35.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Neben diesem allgemeinen Förderfonds existieren noch sechs so genannte gebietsbezogene Förderfonds am Brockwinkler Weg, An der Buntenburg, am Alten Bauhof, Im Kamp, Oedeme-Süd und im Hanseviertel.

Im Baugebiet Brockwinkler Weg (Jean-Leppien-Straße, Niklas-Luhmann-Straße, Charlotte-Huhn-Straße) hat die Hansestadt beispielsweise bereits 28 Anlagen mit mehr als 30.000 Euro gefördert.

Auch in den Baugebieten An der Buntenburg (Buntenburg), am Alten Bauhof, Im Kamp, Oedeme-Süd (Gerberstraße, Töpferstraße, Böttcherstraße) und im Hanseviertel (Hansestraße, Hinrik-Lange-Weg, Kloster-Lüne-Weg) sollen weitere Anlagen folgen. Eine Förderung wird auch für das Baugebiet Pilgerpfad Süd sowie ein Bauvorhaben am Wilhelm-Hänel-Weg erfolgen. Hierzu wird die Verwaltung gesondert berichten, sobald Einzelheiten feststehen.

 

Einzelheiten zur bisher erfolgten Förderung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.

 

Neben dem dargestellten „Förderprogramm regenerative Energien“ erfolgt durch verschiedene mittelbare Maßnahmen eine Förderung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien. Hierzu zählen

 

-          Bereitstellung städtischer Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (z.B. beim Bildungs- und Kulturzentrum Saline),

-          Betrieb einer Photovoltaikanlage durch die Gesellschaft für Abwallwirtschaft sowie Verpachtung von Deponiefläche an einen Betreiber zur Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage

-          Förderung der Zukunftsgenossen eG durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

 

Schließlich werden derzeit durch eine städtische Tochter unter Beteiligung der Stadt die Voraussetzungen geschaffen, um eine Gesellschaft ins Leben zu rufen, die sich im Bereich der regenerativen Energien mit einem möglichst breiten Leistungsspektrum betätigen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)             

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: bisher 305.000 €

c)  an Folgekosten:              35.000 € aus 2011

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:  31000 / 31020             

              Produkt / Kostenträger:  01-561-001 ff.              

              Haushaltsjahr:                2011

 

e)  mögliche Einnahmen: 

Anlagen:

Anlagen:

Übersicht „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 31 05 2011-Erneuerbare Energien (78 KB) PDF-Dokument (76 KB)    

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.