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Vorlage - VO/3840/10-1  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
16.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.11.2011 wurde der von der Verwaltung entworfene Lärmaktionsplan erstmals vorgestellt. Dem Lärmaktionsplan wurde grundsätzlich einstimmig zugestimmt. Allerdings ergaben sich aus der Diskussion heraus noch zwei zu klärende Aspekte. Zum einen sollte der Bezug zur geplanten A39 erläutert werden. Zum anderen sollte der Punkt „ruhige Gebiete“ konkreter beschrieben werden.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

 

Im Abschnitt 1.3 „Rechtlicher Hintergrund“ (S. 3) wird hinter Absatz 3 folgender Absatz eingefügt. Der Absatz 4 wird Absatz 5:

 

Bei der Datenerhebung für die strategischen Lärmkarten werden Zahlen ermittelt, die den jeweiligen „Ist-Zustand" widerspiegeln. Bei einem Planungsverfahren wie z.B. dem Bau der A 39 werden hingegen Prognosen erstellt. Diese Prognosen sind Annahmen von Verkehrszahlen, die wahrscheinlich auftreten werden, wenn der entsprechende Verkehrsweg in der geplanten Weise fertig gestellt sein wird.

Es ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung gesetzlich vorgeschrieben, nur die tatsächlich vorhandenen Verkehrswege zu berücksichtigen. Daher fließen die Planungsdaten der A 39 nicht in die strategischen Lärmkarten ein.

 

Der Abschnitt 3.3 erhält folgende Fassung:

 

3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre

Ein weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung ist, „ruhige Gebiete“ zu benennen und diese vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Eine genaue Definition, was ein „ruhiges Gebiet“ ist, existiert nicht. Als ruhige Gebiete werden üblicherweise und anerkanntermaßen Flächen benannt, die Bürgern einen hohen Erholungswert bieten. Sie sollen zum Spazierengehen und längerem Verweilen einladen und grundsätzlich gut erreichbar sein. Sie sollen nicht durch Lärmquellen zerschnitten werden, müssen aber nicht zwingend von jedweden Immissionen befreit sein. In innerstädtischen Gebieten sind die Flächen an ihren Randbereichen oft mit höheren Lärmpegeln beaufschlagt. Da die Kernbereiche jedoch wesentlich leiser sind und diese Gebiete auf Grund der fußläufigen Erreichbarkeit zu Wohnnutzungen einen hohen Erholungswert haben, können auch diese Gebiete zu den ruhigen Gebieten zählen. Eine Reduzierung der Immissionen ist anzustreben.

Ruhige Gebiete werden nicht wie die Fläche eines Bebauungsplanes per Satzungsbeschluss festgesetzt. Die Benennung ist eine Vorsorgevorschrift, die sich eine Kommune selber gibt10. Daraus folgt, dass im Rahmen zukünftiger, kommunaler Bauleitplanung der Einfluss der Planung auf die ruhigen Gebiete in die Abwägungen einzubeziehen ist.

In Lüneburg werden als "ruhige Gebiete" benannt:

  • Böhmsholz (Gebiet westlich von Gut Schnellenberg),
  • Steinhöhe (Gebiet östlich des Elbeseitenkanals, nördlich der Landesstraße L 221)
  • Kurpark
  • Kreidebergsee

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)             

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja  X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:  31000 / 31020             

              Produkt / Kostenträger:  511004 / 51100402

              Haushaltsjahr:              2011

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Hansestadt Lüneburg vom 27.09.2010 wird mit den Änderungen in die Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht.