Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4105/11  

 
 
Betreff: Gutachten und Beratungsleistungen 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bauer, Jutta
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen vom 03.03.2005 ist dem Rat der Hansestadt Lüneburg jährlich eine Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen des vorangegangen Jahres vorzulegen.

 

In der Vergangenheit hat die Ausführung dieser Richtlinie jährlich zu wiederkehrenden Problemen geführt, da der Begriff „Gutachten und Beratungsleistungen“ in der Richtlinie nicht definiert war. Eine gesetzliche Definition existiert zu den in Frage stehenden Begriffen nicht. In der Anlage zu VV Nr. 1.3 zu § 55 LHO wird jedoch der Begriff „Sachverständigenleistungen“ definiert, worunter dort Gutachten, Evaluierungen und prozessbegleitende Beratungen fallen.

 

Danach sind Sachverständigenleistungen entgeltliche Leistungen auf vertraglicher Basis, die dem Ziel dienen im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträger zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten.

 

Um dem Bedarf nach einer Konkretisierung der Begrifflichkeiten nachzukommen, sind die Richtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen mit Datum vom 11.04.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 geändert worden. Dabei wurden (ebenfalls in Anlehnung an die Anlage zu VV Nr. 1.3 zu § 55 LHO) auch Sachverhalte klar definiert, auf die die Richtlinien keine Anwendung finden sollen. Des Weiteren wurden Unvereinbarkeiten zur derzeitigen Gesetzeslage korrigiert. Gemeint ist hier die bisher vorgegebene Wertgrenze von 15.000 € ab der öffentlich auszuschreiben war. Diese Wertgrenze ist mit dem derzeit noch bis zum 31.12.2011 geltenden Wertgrenzenerlass in Verbindung mit der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabeordnung) vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.02.2009 nicht vereinbar. Danach sind beschränkte und freihändige Vergaben nach VOL/A bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € netto zulässig. Die detaillierten Änderungen sind der als Anlage 1 beigefügten Synopse der Fassungen vom 03.03.2005 und vom 11.04.2011 zu entnehmen.

 

In den letzten Jahren wurden bei der Mitteilungsvorlage an den Rat bereits bestimmte, regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen nicht einbezogen. Hierbei handelte es sich zum Beispiel Baugrunduntersucherungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen als routinemäßig anfallende technische Gutachten, Schallschutz-, Boden und Schadstoffgutachten, Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses zur Ermittelung der Verkehrswerte von Grundstücken sowie Planungsleistungen nach HOAI, die als Werkverträge keine gesondert vereinbarte Beratungsleistung zum Gegenstand haben oder aufgrund baurechtlicher Vorgaben erforderlich sind. Da die geänderten Richtlinien vom 11.04.11 zu einem großen Teil lediglich die bisherige Praxis umsetzen und um dem aktuellen Vergaberecht genüge zu tun, werden die geänderten Richtlinien bereits analog auf die Mitteilung der Gutachten und Beratungsleistungen des Jahres 2010 gegenüber dem Rat angewendet.

 

Die danach für das Jahr 2010 mitzuteilenden Vergaben sind der Anlage 2, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist, zu entnehmen. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von 38.787,92 € netto (47.157,62 € brutto) vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 –               Synopse der Richtlinien in den Fassungen vom 03.03.2005 und 11.04.2011

Anlage 2 –              Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Synopse der Richtlinien in den Fassungen vom 03.03.2005 und 11.04.2011 (46 KB) PDF-Dokument (152 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Vergabeübersicht 2010 zu VO_4105_11 (37 KB) PDF-Dokument (88 KB)