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Vorlage - VO/0412/03  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße";
Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss; frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
05.02.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hatte anlässlich seiner Sitzung am 18.10.1990 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,

- den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" in einem 17. Änderungsverfahren und

- den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße (jetzt Willy-Brandt-Straße)" in einem 2. Änderungsverfahren

zu ändern.

 

Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Universität Lüneburg im Gebiet Feldstraße/Berliner Straße/Stresemannstraße geschaffen werden, um den an der Universität herrschenden Raummangel zu beheben.

 

Im Zuge der militärischen Truppenreduzierung standen seinerzeit als Erweiterungsflächen ebenso Areale im Bereich der Scharnhorstkaserne zur Diskussion. Nach eingehender Prüfung beider Flächenangebote wurde die Entscheidung zugunsten der Uni-Erweiterung im Bereich der Scharnhorstkaserne getroffen und diese Planungen zwischenzeitlich auch umgesetzt. Es war somit nicht mehr erforderlich, die o. a. Bauleitplanverfahren mit ursprünglicher Zielsetzung fortzuführen.

 

Eigentümer der angesprochenen und in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschriebenen Fläche, die im wesentlichen vom Rotenbleicher Weg, der Feld-, der Stresemann- und der Willy-Brandt-Straße begrenzt wird, sind seit Aufgabe des angedachten Universitätsstandortes bemüht, ihre Grundstücke einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Auch die Stadt ist stark daran interessiert, dieses Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Zur Zeit sind dort u. a. Einzelhandelsbetriebe angesiedelt; außerdem enthält die Fläche einen Garagenkomplex beträchtlicher Größenordnung.

 

Ein Investor beabsichtigt nunmehr, die Grundstücke u. a. mit einem Hotelbetrieb und Gebäuden für großflächigen Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen zu bebauen. Die bisher in seinem Auftrag erarbeiteten und vorgestellten Konzepte wurden bereits mehrfach in den Ratsgremien erörtert, konnten jedoch, insbesondere aufgrund der inneren und äußeren Erschließung des Gebietes, lange Zeit nicht überzeugen. Ein Konzept, das daraufhin von der Verwaltung erstellt wurde, wurde vom Investor überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage hatte der Investor die Verfügbarkeitsnachweise für erforderliche Grundstücke jedoch noch nicht vorgelegt. Dieses überarbeitete Konzept wird in der Sitzung im einzelnen vorgestellt und erläutert.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" setzt dort z. Z. u. a. allgemeine Wohngebiete, ein Mischgebiet sowie ein Gewerbegebiet fest.

 

Die Durchführung der geplanten o. a. Baumaßnahme erfordert, dass der Bebauungsplan in einem 2. Änderungsverfahren geändert wird. Ziel ist insbesondere die Festsetzung von Sondergebieten für Einzelhandel, Dienstleistungen und Hotel, von einem Mischgebiet sowie von Wohnen. Gestalterische Belange sollen im Rahmen einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung geregelt werden.

 

Die ebenfalls erforderliche 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Bebauungsplanänderung ist zunächst ein neuer Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss mit geänderter Zielsetzung zu fassen. Außerdem kann über die Art und Weise der durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

Die Kosten der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Maßnahmen werden zu gegebener Zeit im Rahmen der Vertragsverhandlungen für den öffentlich rechtlichen Vertrag ermittelt.


Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Begründung VO-0412-03.doc (84 KB) PDF-Dokument (123 KB)    
Anlage 4 2 LageplanLinden.doc (285 KB) PDF-Dokument (1055 KB)    
Anlage 5 3 Verfahren412.doc (81 KB) PDF-Dokument (289 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel ist insbesondere die Festsetzung von Sondergebieten für Einzelhandel, Dienstleistungen und Hotel, von einem Mischgebiet sowie von Wohnen. Für den Änderungsbereich ist außerdem eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung zu erlassen. Der Bebauungsplanänderungsbereich ist in dem anliegenden Planausschnitt zeichnerisch beschrieben.

 

2. Im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" nebst örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.