Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hatte anlässlich seiner Sitzung am 18.10.1990 gemäß § 2 Abs.
1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, - den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße"
in einem 17. Änderungsverfahren und - den
Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner
Straße (jetzt Willy-Brandt-Straße)" in einem 2. Änderungsverfahren zu
ändern. Im Rahmen
dieser Bauleitplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung der Universität Lüneburg im Gebiet Feldstraße/Berliner
Straße/Stresemannstraße geschaffen werden, um den an der Universität
herrschenden Raummangel zu beheben. Im Zuge
der militärischen Truppenreduzierung standen seinerzeit als Erweiterungsflächen
ebenso Areale im Bereich der Scharnhorstkaserne zur Diskussion. Nach
eingehender Prüfung beider Flächenangebote wurde die Entscheidung zugunsten der
Uni-Erweiterung im Bereich der Scharnhorstkaserne getroffen und diese Planungen
zwischenzeitlich auch umgesetzt. Es war somit nicht mehr erforderlich, die o.
a. Bauleitplanverfahren mit ursprünglicher Zielsetzung fortzuführen. Eigentümer
der angesprochenen und in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch
beschriebenen Fläche, die im wesentlichen vom Rotenbleicher Weg, der Feld-, der
Stresemann- und der Willy-Brandt-Straße begrenzt wird, sind seit Aufgabe des
angedachten Universitätsstandortes bemüht, ihre Grundstücke einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen. Auch die Stadt ist stark daran interessiert, dieses Gebiet
städtebaulich neu zu ordnen. Zur Zeit sind dort u. a. Einzelhandelsbetriebe
angesiedelt; außerdem enthält die Fläche einen Garagenkomplex beträchtlicher
Größenordnung. Ein
Investor beabsichtigt nunmehr, die Grundstücke u. a. mit einem Hotelbetrieb und
Gebäuden für großflächigen Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen zu
bebauen. Die bisher in seinem Auftrag erarbeiteten und vorgestellten Konzepte
wurden bereits mehrfach in den Ratsgremien erörtert, konnten jedoch,
insbesondere aufgrund der inneren und äußeren Erschließung des Gebietes, lange
Zeit nicht überzeugen. Ein Konzept, das daraufhin von der Verwaltung erstellt
wurde, wurde vom Investor überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Beschlussvorlage hatte der Investor die Verfügbarkeitsnachweise für
erforderliche Grundstücke jedoch noch nicht vorgelegt. Dieses überarbeitete
Konzept wird in der Sitzung im einzelnen vorgestellt und erläutert. Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden-
und Berliner Straße" setzt dort z. Z. u. a. allgemeine Wohngebiete, ein
Mischgebiet sowie ein Gewerbegebiet fest. Die
Durchführung der geplanten o. a. Baumaßnahme erfordert, dass der Bebauungsplan
in einem 2. Änderungsverfahren geändert wird. Ziel ist insbesondere die
Festsetzung von Sondergebieten für Einzelhandel, Dienstleistungen und Hotel,
von einem Mischgebiet sowie von Wohnen. Gestalterische Belange sollen im Rahmen
einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung geregelt werden. Die
ebenfalls erforderliche 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel
zum Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt. Als
erster Verfahrensschritt zur Bebauungsplanänderung ist zunächst ein neuer
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss mit geänderter Zielsetzung zu fassen.
Außerdem kann über die Art und Weise der durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Anlagen
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: Die
Kosten der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Maßnahmen werden zu gegebener
Zeit im Rahmen der Vertragsverhandlungen für den öffentlich rechtlichen Vertrag
ermittelt. Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: 1. Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB),
den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und
Berliner Straße" in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel ist
insbesondere die Festsetzung von Sondergebieten für Einzelhandel,
Dienstleistungen und Hotel, von einem Mischgebiet sowie von Wohnen. Für den
Änderungsbereich ist außerdem eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung
zu erlassen. Der Bebauungsplanänderungsbereich ist in dem anliegenden
Planausschnitt zeichnerisch beschrieben. 2. Im
Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41
"Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" nebst
örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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