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Vorlage - VO/0410/03  

 
 
Betreff: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße";
Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
05.02.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hatte anlässlich seiner Sitzung am 18.10.1990 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,

- den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" in einem 17. Änderungsverfahren und

- den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße (jetzt Willy-Brandt-Straße)" in einem 2. Änderungsverfahren

zu ändern.

 

Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Universität Lüneburg im Gebiet Feldstraße/Berliner Straße/Stresemannstraße geschaffen werden, um den an der Universität herrschenden Raummangel zu beheben.

 

Im Zuge der militärischen Truppenreduzierung standen seinerzeit als Erweiterungsflächen ebenso Areale im Bereich der Scharnhorstkaserne zur Diskussion. Nach eingehender Prüfung beider Flächenangebote wurde die Entscheidung zugunsten der Uni-Erweiterung im Bereich der Scharnhorstkaserne getroffen und diese Planungen zwischenzeitlich auch umgesetzt. Es war somit nicht mehr erforderlich, die o. a. Bauleitplanverfahren mit ursprünglicher Zielsetzung fortzuführen.

 

Die Eigentümer der angesprochenen und in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch beschriebenen Fläche, die im wesentlichen vom Rotenbleicher Weg, der Feld-, der Stresemann- und der Willy-Brandt-Straße begrenzt wird, sind seit Aufgabe des angedachten Universitätsstandortes bemüht, ihre Grundstücke einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Auch die Stadt ist stark daran interessiert, dieses Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Zur Zeit sind dort u. a. Einzelhandelsbetriebe angesiedelt; außerdem enthält die Fläche einen Garagenkomplex beträchtlicher Größenordnung.

 

Ein Investor beabsichtigt nunmehr, die Grundstücke u. a. mit einem Hotelbetrieb und Gebäuden für großflächigen Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen zu bebauen. Die bisher in seinem Auftrag erarbeiteten und vorgestellten Konzepte wurden bereits mehrfach in den Ratsgremien erörtert, konnten jedoch, insbesondere aufgrund der inneren und äußeren Erschließung des Gebietes, lange Zeit nicht überzeugen. Ein Konzept, das daraufhin von der Verwaltung erstellt wurde, wurde vom Investor überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage hatte der Investor  die Verfügbarkeitsnachweise für erforderliche Grundstücke jedoch noch nicht vorgelegt. Dieses überarbeitete Konzept wird in der Sitzung im einzelnen vorgestellt und erläutert.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in dem o. a. Bereich ein Mischgebiet sowie allgemeine und besondere Wohngebiete dar. Um die beabsichtigten baulichen Maßnahmen umsetzen zu können, ist es planungsrechtlich zunächst erforderlich, den Flächennutzungsplan und ggf. parallel dazu ebenso den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes "Einzelhandel/Dienstleistungen" und eines Mischgebietes zu ändern.

Als erster Verfahrensschritt ist somit ein neuer Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit geänderter Zielsetzung zu fassen. Außerdem kann über die Art und Weise der durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Erläuterungsbericht VO-0410-03.doc (67 KB) PDF-Dokument (71 KB)    
Anlage 4 2 LageplanStresem.doc (276 KB) PDF-Dokument (1025 KB)    
Anlage 5 3 Verfahrensstand410.doc (81 KB) PDF-Dokument (288 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" in einem 17. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes "Einzelnhandel/Dienstleistungen" sowie eines Mischgebietes.

 

2. Im Rahmen des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.