Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hatte anlässlich seiner Sitzung am 18.10.1990 gemäß § 2 Abs.
1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, - den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße"
in einem 17. Änderungsverfahren und - den
Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner
Straße (jetzt Willy-Brandt-Straße)" in einem 2. Änderungsverfahren zu
ändern. Im Rahmen
dieser Bauleitplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung der Universität Lüneburg im Gebiet Feldstraße/Berliner
Straße/Stresemannstraße geschaffen werden, um den an der Universität
herrschenden Raummangel zu beheben. Im Zuge
der militärischen Truppenreduzierung standen seinerzeit als Erweiterungsflächen
ebenso Areale im Bereich der Scharnhorstkaserne zur Diskussion. Nach
eingehender Prüfung beider Flächenangebote wurde die Entscheidung zugunsten der
Uni-Erweiterung im Bereich der Scharnhorstkaserne getroffen und diese Planungen
zwischenzeitlich auch umgesetzt. Es war somit nicht mehr erforderlich, die o.
a. Bauleitplanverfahren mit ursprünglicher Zielsetzung fortzuführen. Die
Eigentümer der angesprochenen und in der Anlage zu dieser Vorlage zeichnerisch
beschriebenen Fläche, die im wesentlichen vom Rotenbleicher Weg, der Feld-, der
Stresemann- und der Willy-Brandt-Straße begrenzt wird, sind seit Aufgabe des
angedachten Universitätsstandortes bemüht, ihre Grundstücke einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen. Auch die Stadt ist stark daran interessiert, dieses Gebiet
städtebaulich neu zu ordnen. Zur Zeit sind dort u. a. Einzelhandelsbetriebe
angesiedelt; außerdem enthält die Fläche einen Garagenkomplex beträchtlicher
Größenordnung. Ein
Investor beabsichtigt nunmehr, die Grundstücke u. a. mit einem Hotelbetrieb und
Gebäuden für großflächigen Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen zu
bebauen. Die bisher in seinem Auftrag erarbeiteten und vorgestellten Konzepte
wurden bereits mehrfach in den Ratsgremien erörtert, konnten jedoch,
insbesondere aufgrund der inneren und äußeren Erschließung des Gebietes, lange
Zeit nicht überzeugen. Ein Konzept, das daraufhin von der Verwaltung erstellt
wurde, wurde vom Investor überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Beschlussvorlage hatte der Investor die
Verfügbarkeitsnachweise für erforderliche Grundstücke jedoch noch nicht
vorgelegt. Dieses überarbeitete Konzept wird in der Sitzung im einzelnen
vorgestellt und erläutert. Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt in dem o. a. Bereich ein Mischgebiet sowie
allgemeine und besondere Wohngebiete dar. Um die beabsichtigten baulichen
Maßnahmen umsetzen zu können, ist es planungsrechtlich zunächst erforderlich,
den Flächennutzungsplan und ggf. parallel dazu ebenso den Bebauungsplan Nr. 41
"Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße"
insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes
"Einzelhandel/Dienstleistungen" und eines Mischgebietes zu ändern. Als
erster Verfahrensschritt ist somit ein neuer Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit geänderter
Zielsetzung zu fassen. Außerdem kann über die Art und Weise der
durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden. Anlagen
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht
Beschlussvorschlag: 1. Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" in einem 17.
Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung
eines Sondergebietes "Einzelnhandel/Dienstleistungen" sowie eines
Mischgebietes. 2. Im
Rahmen des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich "Stresemannstraße/Feldstraße" ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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