Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Ziel der angestrebten Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen für einen Bauwagenplatz in der Hansestadt Lüneburg zu schaffen. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt hat am 20.07.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Auf dem Lüttmer“ in einem 68. Änderungsverfahren entsprechend aufzustellen.
Auf einer städtebaulichen Restfläche von 1,7 ha westlich des Baseball-Platzes des VfL Lüneburgs im Sportpark Kreideberg wird die dargestellte Nutzungsart im Flächennutzungsplan von Öffentlicher Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Spielplatz“, „Bolzplatz“, „Sportplatz“ und „Schwimmbad“ in eine Sonderbaufläche „Experimentelle Lebensstile“ geändert. Die Funktionalität der verbleibenden, im Flächennutzungsplan dargestellten Flächenreserve für Sportstätten auf dem Kreideberg (über 11 ha) bleibt gewährleistet. Die umweltrelevanten Belange einschließlich der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG und § 19 Abs. 1 BNatSchG wurden in der Umweltprüfung behandelt und im Umweltbericht dargestellt. Der Eingriffsausgleich wird südlich des Stadtteils Bockelsberg auf dem Flurstück 11, Flur 32 durch die Umwandlung von 1,1 ha Ackerfläche in eine Ruderalfläche durchgeführt.
In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 23.12.2010 sowie anschließendem Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 11.01.2011 bis einschließlich 25.01.2011 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 27.12.2010 bis 31.01.2011 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sind in den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen. Als nächster Verfahrensschritt soll der Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Änderungsbereich ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400 Produkt / Kostenträger: 51100103 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Auf dem Lüttmer“ nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichts wird beschlossen.
2. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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