Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3909/10  

 
 
Betreff: Spenden und Sponsoringleistungen für den Hansetag 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Scheunemann
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 28.06. - 01.07.2012 findet in der Hansestadt Lüneburg der 32. Internationale Hansetag statt. Für die Finanzierung ist es erforderlich, in erheblichem Umfang Spenden und Sponsoringleistungen einzuwerben.

 

Gem. § 83 Abs. 4 NGO in Verbindung mit § 25a GemHKVO sowie der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) ist der Rat der Hansestadt bei Beträgen über 2.000,-€ für die Annahme zuständig.

 

Eine Großveranstaltung vergleichbarer Größenordnung hat zuletzt im Jahr 2001 mit dem Tag der Niedersachsen in Lüneburg stattgefunden.

 

Erfahrungsgemäß benötigen Veranstaltungen dieser Größenordnung einen organisatorisch langfristigen Vorlauf. So sind bereits jetzt im Zuge zahlreicher Maßnahmen Verbindlichkeiten einzugehen, deren Finanzierung gesichert sein muss.

 

Beispielhaft gehören dazu:

  • die Öffentlichkeitsarbeit, u.a. mit dem Entwurf eines Logos, Herstellung von Flyern, Drucksachen und anderer Werbemittel wie z.B. einheitlicher, werbewirksamer Bekleidung für Angehörige von Rat und Verwaltung.
  • Bauliche Ausstattung des Hansemarktes einschl. Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abfallbeseitigung…) sowie Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen außerhalb des Hansemarktes.
  • frühzeitige vertragliche Bindung von Künstlern für das Kulturprogramm und Organisation der Eröffnungsveranstaltung als eigenes Event.
  • rechtzeitige Anmietung der Bühnen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Medienpartners NDR sowie der Sponsoren.
  • Organisation und Bereitstellung von Unterkunftskapazitäten für auswärtige Gäste außerhalb bestehender Gastgewerbestrukturen.
  • Anmietung von zusätzlichen WC-Einrichtungen

 

Um den Hansetag zeitnah und flexibel vorbereiten und durchführen zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig Zuwendungen verbindlich einzuwerben.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits folgende Zusagen vor:

 

105.000,00 €    Versicherungsgruppe Hannover (VGH), davon Spenden in Höhe von

                         66.000 € in mehreren Teilzahlungen sowie Sponsoring in Höhe von 39.000 €

                         zzgl. Mehrwertsteuer (46.410 €) in mehreren Teilzahlungen.

 

 

207.500,00 €   Sparkasse Lüneburg, mehrere Teilzahlungen als Spende in den Jahren 2010,

                        2011 und 2012.

                        Hinweis: Die Sparkasse Lüneburg hat für das Jahr 2010 bereits 100.000,-€

                        als Spende zugesichert, der Betrag ist angefordert worden, nachdem der Rat

                        der Annahme in der Sitzung am 28.10.2010 zugestimmt hat.

 

 

Für die Sponsoringleistungen werden mit den Sponsoren seitens der Verwaltung entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.

 

Auch die künftig für die Vorbereitung und Durchführung des Hansetages eingeworbenen Zuwendungen werden dem Rat / Verwaltungsausschuss fortlaufend zur Annahme vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt nimmt Kenntnis und stimmt der Annahme folgender Beträge gem. § 83 Abs. 4 NGO zu:

Zuwendungen der VGH in Höhe von 105.000,-€

Zuwendungen der Sparkasse Lüneburg in Höhe von 207.500,-€