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Vorlage - VO/3900/10  

 
 
Betreff: Vergabe des Projektes Kultur- und Bildungszentrum Saline sowie weitere Vorgehensweise - Teil A
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
15.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg (09.07.2008, 26.08.2008 und am 08.01.2010) hat die Verwaltung die weitere Vorgehensweise im Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPP)-Verfahren für das Kultur- und Bildungszentrum Saline vorgestellt.

 

Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde von der Beratungsgesellschaft für Behörden mbH (VBD) erstellt, in deren Umfang auch die erforderliche Standortprüfung erfolgte.

 

Als zusammengefasstes Ergebnis wurde festgestellt, das der jetzige Standort der St. Ursula Schule eine Umgestaltung zur Ganztagsschule nicht zulässt, die Sanierung und Umgestaltung der Musikschule am alten Standort nur begrenzt mit zu hohen Kosten möglich wäre, die Sporthalle dringend als Ersatz für die Nordlandhalle benötigt wird und die Errichtung von Neubauten die wirtschaftlichere Lösung darstellt.

 

Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie für das Bildungs- und Kulturzentrum Saline in Lüneburg im Rahmen eines ÖPP-Modells durch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft erstellt.

 

Dieses umfangreiche Papier wurde dem Innenministerium in Hannover zur Zustimmung vorgelegt, um im Rahmen der entsprechenden Vorschriften zur Kreditwirtschaft die grundsätzliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gemäß § 92 Abs. 6 NGO klären zu lassen. Diese ist nach Abschluss des Verfahrens bei Auftragsvergabe erforderlich.

 

Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 17.12.2009 festgestellt, dass hinsichtlich „der kommunalen Aufgabenstellung sowie der fachlichen Notwendigkeit des Vorhabens auf Grund der vorgelegten Unterlagen keine Bedenken bestehen“.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Genehmigung der Maßnahme in Aussicht gestellt, sofern entsprechende Angebote vorliegen. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens sollen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

 

Im Dezember 2008 wurde das ÖPP–Verfahren im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichung haben sich 22 Unternehmen um die Teilnahme beworben. Diese Bewerbungen wurden auf Basis der genannten Kriterien über eine Matrix ausgewertet. Die 10 Bewerber mit der höchsten Punktzahl wurden für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt.

 

Nach Zustimmung des Innenministeriums erfolgte am 03.02.2010 der Versand der Leistungsbeschreibungen an die 1o im Verfahren verbliebenen Bewerber.

 

Am 05.05.2010 wurden 7 Angebote fristgerecht bei der Hansestadt Lüneburg eingereicht. Die Angebote setzen sich aus dem Entwurf für die Gebäude der Grundschule, der Musikschule und der Sporthalle, den pauschalen Kosten für die Gesamtmaßnahme und einem Finanzierungsangebot zusammen.

 

Zum Finanzierungsangebot wird im nichtöffentlichen Teil vorgetragen.

 

Die Entwürfe wurden durch verschiedene Arbeitsgruppen bewertet. Die Grundschule und Sporthalle wurde mit Vertretern der Schule, der Schulleitung, der Lehrer und Elternvertretern bewertet. Die Bewertung der Musikschule erfolgte mit der Leitung und den Lehrern sowie der Elternvertretung der Musikschule.

 

Die Einzelpunkte der Bewertung wurden im Rahmen der vorher festgelegten Matrix gewichtet und aus dem ermittelten Barwert der Angebote ein Quotient gebildet. Dieses Verfahren wurde bereits in den Vergabeunterlagen so festgelegt.

Als Ergebnis dieser Phase des Verhandlungsverfahrens wurden 3 Bewerber mit den folgenden Punkten und Quotienten ermittelt.

 

            Bieter 3            787 Punkte                  Quotient          65,55

            Bieter 6            711 Punkte                  Quotient          59,37

            Bieter 7            715 Punkte                  Quotient          58,34

 

Da alle weiteren Bewerber auf Grund des erheblich niedrigeren Quotienten keine Aussicht auf einen Vergaberang hatten, wurden die anschließenden Bietergespräche nur mit diesen 3 Bewerbern geführt.

 

Die Bewerber wurden für den 07.09.2010 zu Bietergesprächen eingeladen. Den weiteren Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie sich nicht mehr auf Vergaberängen befinden.

 

Die Bietergespräche fanden unter Beteiligung der VBD, des Fachbereichs Finanzen, der Gebäudewirtschaft sowie der Stadtplanung und Vertretern der zukünftigen Nutzer statt.

In den Gesprächen stellten die Bewerber ihre Entwürfe und Angebote vor und erläuterten die Finanzierung. Den Bewerbern wurden die „Änderungs- und Verbesserungswünsche“ aufgezeigt und für die Überarbeitung des Angebotes schriftlich übergeben.

 

Die Bearbeitungsfrist für die Optimierung der Angebote wurde bis zum 22.09.2010, 16:00 Uhr festgesetzt.

 

Alle 3 Bewerber haben ihr überarbeitetes Angebot fristgerecht eingereicht.

 

Die Prüfung der Angebote erfolgte im gleichen Umfang wie bereits in der vorherigen Stufe, ebenfalls unter Beteiligung der Nutzer.

 

Nach Abschluss der Prüfung und Bewertung stellt sich die Rangfolge unter Anwendung der bereits oben beschriebenen Vorgehensweise wie folgt dar:

 

Rang 1            Bieter 3            805 Punkte      Quotient          66,47

Rang 2            Bieter 7            774 Punkte      Quotient          65,52

Rang 3            Bieter 6            709 Punkte      Quotient          63,22

 

Der Entwurf des Bieters 3 hat die Arbeitsgruppen insbesondere durch folgende Punkte überzeugt:

 

            - Die Gesamtanlage ist klar gegliedert, sodass jede Nutzungseinheit eigenständig                erkennbar ist, das Ganze aber auch eine Einheit bildet.

 

            - Der Gebäudekörper fasst den Schulhof ein und stellt so auch den Lärmschutz                  gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung sicher, was auch städtebaulich sehr             positiv bewertet wird.

 

- Die Untergliederung des Schulgebäudes ermöglicht eine einfache und optimale Orientierung und Organisation für den Ganztagsschulbetrieb.

 

            - Die Lage der Musikschule in unmittelbarer Nähe des Stadttheaters mit einer                      optimalen Gestaltung der Aula und der Anordnung des Gymnastikraumes an der          Sporthalle der so optimal von der Schule und Musikschule genutzt werden kann.

 

 

Im weiteren Verfahren schlägt die Verwaltung nun vor, den Zuschlag an den Bieter 3 zu erteilen. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Teil B, im nichtöffentlichen Teil, erläutert.

 

Zur Realisierung des ÖPP-Verfahrens ist es notwendig, die erforderlichen Grundstücksflächen zu erwerben, das sind im Einzelnen:

 

a)                  die künftige öffentliche Straßenfläche durch die Hansestadt Lüneburg von der E.ON Avacon AG – im Lageplan A (s.Anlage) mit I dargestellt.

b)                  das Baugrundstück für die Sporthalle und die Musikschule durch die Bürgerstiftung – im Lageplan A mit II dargestellt. Der Erwerb ist von den Gremien der Bürgerstiftung zu beschließen sowie

     Bestellung eines Erbbaurechtes an der im Lageplan A mit II dargestellten Fläche   

           zugunsten der Hansestadt Lüneburg zum Zweck der Bebauung mit der Musikschule     

           und der Sporthalle.

c)                  das Baugrundstück für die neue St. Ursula Schule durch den Bischöflichen Stuhl der Diözese Hildesheim – im Lageplan A mit III dargestellt sowie

      Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Hansestadt Lüneburg durch den   

      Bischöflichen Stuhl (Diözese Hildesheim) an dem Baugrundstück der St. Ursula  

      Schule – im Lageplan A mit III dargestellt.

 

Daneben sind weitere Grundstücksgeschäfte zur Nachnutzung des Schulgrundstückes der jetzigen St. Ursula Schule notwendig, die wie auch die Grundstücksgeschäfte zu a), c) im nichtöffentlichen Teil zu beschließen sind.

 

d)          Das Hospital zum Großen Heiligen Geist erwirbt im Wege der Bodenvorratspolitik einen Flächenanteil des ehemaligen Schulhofes der St. Ursula Schule, soweit diese Fläche nicht für öffentliche Zwecke genutzt werden soll (im Lageplan B mit I dargestellt– s. Anlage)

 

e)         Das Grundstück Wallstraße 4 von der Hansestadt Lüneburg erworben mit dem Ziel, es an die Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft mbH weiter zu verkaufen. Das Kaufgeld steht der Hansestadt Lüneburg zu, die durch Mehraufwendungen den Raum der Stille sowie Sonderräume, im Neubau der St. Ursula Schule auf Wunsch der Diözese Hildesheim finanziert (im Lageplan B mit III dargestellt).

 

f)                    Das Teilgrundstück Schulhof der St. Ursula Schule wird von der Hansestadt Lüneburg vom Bistum Hildesheim erworben für die vorgesehene Platzgestaltung Rote Straße/Clamart-Park (im Lageplan B mit II dargestellt).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja           X                              

            Nein                                       

            Teilhaushalt / Kostenstelle:

            Produkt / Kostenträger:         

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Lageplan A

-          Lageplan B

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan A (69 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan B (46 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen, die erforderliche weitere Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.