Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Betriebsabrechnung 2009 (Anlage 1) weist ein positives
jahresbezogenes Ergebnis von Die seit dem 01.01.2010 gültige getrennte
Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2009 über eine zweijährige
Gebührenkalkulation auf der Basis der Betriebsabrechnung 2008 für die Jahre
2010 - 2011 ermittelt. Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 10.03.2005. Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der
Betriebsabrechnung 2009 und dem Kalkulationszeitraum für die Jahre 2010 - 2011
ist in der Anlage 2 beigefügt. Es wird folgende Ergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung
bis 2011 erwartet (detailliert in Anlage 3): Schmutzwasserbeseitigung:
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die detaillierte
Kostenträgerrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung
als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren. Der Kostenträgerrechnung
ist zu entnehmen, dass die Gebührenüberschüsse entsprechend der letztjährig
beschlossenen Gebührensenkung zum 01.01.2010 sukzessive abgebaut werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: ·
Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) – Teil 1 ·
Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) – Teil 2 ·
Gesamtbetrachtung
Abwasserbeseitigung ·
Gebührenbedarfsberechnung
Kostenträgerrechnung 2010 – 2011 Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2009 für die Abwasserbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2010 - 2011 werden zur Kenntnis genommen. Die bestehenden Abwasserbeseitigungsgebühren werden nicht geändert. |
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