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Vorlage - VO/3856/10  

 
 
Betreff: Jahresbericht / Tätigkeitsbericht Seniorenservicebüro
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Kowalik, Helmut
Federführend:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren Bearbeiter/-in: Kowalik, Helmut
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
09.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31.03.2008 stellte die Hansestadt Lüneburg den Antrag auf Förderung aus dem Landesprogramm „Leben und Wohnen im Aller – Förderung von Seniorenservicebüros, Freiwilliges Jahr für Senioren, Seniorenbegleitung und Wohnberatung im Alter“ beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

 

Am 30.06.2008 wurde dieser Antrag vorab durch eine Ausnahmegenehmigung bewilligt.

 

Die Gewährung einer Zuwendung des Landes Niedersachsen in Höhe von jährlich 40.000 Euro zur Förderung von Seniorenservicebüros erfolgte dann am 13.10.2008 für die Dauer von vier Jahren für den Zeitraum  vom 01.07.2008 bis 30.06.2012.

 

Nach umfangreichen Umbauarbeiten im Hospital zum Großen Heiligen Geist wurde das Seniorenservicebüro der REGION Lüneburg dann am 30.03.2009 offiziell durch die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Frau Dr. Hawighorst,  Herrn Oberbürgermeister  Mädge und vielen Ehrengästen eröffnet.

 

Ziel der Seniorenservicebüros in Niedersachsen ist, von der Wohnberatung über die Seniorenbegleitung und Hilfen im Haushalt bis zu Freiwillen Jahr für Senioren einen Beratungsservice möglichst wohnortnah und aus einer Hand zu vermitteln. So will die Landesregierung diese Anlaufstellen bis zum Jahr 2011 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einrichten.

 

 

 

Seniorenservicebüros bieten:

  • Seniorinnen und Senioren können sich mit all ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung an sie wenden.
  • Sie bündeln die Information für Ratsuchende.
  • Sie fördern die Selbstständigkeit von Seniorinnen und Senioren.
  • Wer sich selbst ehrenamtlich einbringen möchte, erhält dort ebenfalls Angebote oder lokale Ansprechpartner.
  • Sie bringen ehrenamtliche, nachbarschaftliche und professionelle Anbieter an einen Tisch.
  • Sie leisten einen Beitrag dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten älterer Menschen zu fördern und stärker zu nutzen.
  • Sie stärken ein lebendiges Miteinander der Generationen.
  • Sie ergänzen und unterstützen vorhandene soziale Beratungseinrichtungen.

 

Diese Angebote, die vorhandene kommunale Altenhilfe, die Heimaufsicht für die Alten- und Pflegeheime in der Hansestadt Lüneburg, der Seniorenbeirat der Hansestadt und zukünftig auch die Versicherungsstelle befinden sich somit zentral in Stadtzentrum und unter einem „Dach“ in der Heiligengeiststraße 29 a.

 

Alle weiteren Angaben werden in der anschließenden Präsentation  dargestellt, erläutert und dann dem Protokoll beigefügt.

 

Die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Seniorenservicebüro ist noch nicht abschließend geklärt. Vereinbarungspartner auf der Seite der kommunalen Gebietskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte.  Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 (BGBl. Nr. G 5702 2008 Teil 1, 30.05.2008 S. 873 ff) wurde die Möglichkeit geschaffen, zur besseren Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten durch die Pflege- und Krankenkassen Pflegestützpunkte zu errichten. Bis zum 30.06.2011 gewährt der Bund dazu noch eine Anschubfinanzierung bis maximal 45.000 € und die Landesverbände der Pflegekassen Mittel für den ges. Landkreis Lüneburg zur laufenden Finanzierung in Höhe von 40.684 Euro jährlich.

Förderfähige Aufwendungen sind insbesondere;

-          Kosten für die Renovierung von Räumen,

-          Kosten für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen inklusiv der erforderlichen IT-Infrastruktur,

-          Aufwendungen für die nachhaltige Einbindung der Selbsthilfegruppen von Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen sowie sonstigem ehrenamtlichen oder bürgerschaftlichen Engagement im Bereich Pflege in die Arbeit des Pflegestützpunktes,

-          Aufwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen des Personal zur Vorbereitung auf die neuen Aufgaben des Pflegestützpunktes,

-          Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Weitere Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg folgen mit dem Ziel: Entweder betreiben der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg gemeinsam einen Pflegestützpunkt oder die Hansestadt den Pflegestützpunkt nur für das Stadtgebiet.

Der Landkreis Lüneburg stellt einen entsprechenden  Antrag bei den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 120 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen: