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Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 31.03.2008 stellte die Hansestadt Lüneburg den Antrag auf
Förderung aus dem Landesprogramm „Leben und Wohnen im Aller –
Förderung von Seniorenservicebüros, Freiwilliges Jahr für Senioren,
Seniorenbegleitung und Wohnberatung im Alter“ beim Niedersächsischen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Am
30.06.2008 wurde dieser Antrag vorab durch eine Ausnahmegenehmigung bewilligt. Die
Gewährung einer Zuwendung des Landes Niedersachsen in Höhe von jährlich 40.000
Euro zur Förderung von Seniorenservicebüros erfolgte dann am 13.10.2008 für die
Dauer von vier Jahren für den Zeitraum
vom 01.07.2008 bis 30.06.2012. Nach
umfangreichen Umbauarbeiten im Hospital zum Großen Heiligen Geist wurde das
Seniorenservicebüro der REGION Lüneburg dann am 30.03.2009 offiziell durch die
Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen,
Familie, Gesundheit und Integration Frau Dr. Hawighorst, Herrn Oberbürgermeister Mädge und vielen Ehrengästen eröffnet. Ziel
der Seniorenservicebüros in Niedersachsen ist, von der Wohnberatung über die
Seniorenbegleitung und Hilfen im Haushalt bis zu Freiwillen Jahr für Senioren
einen Beratungsservice möglichst wohnortnah und aus einer Hand zu vermitteln.
So will die Landesregierung diese Anlaufstellen bis zum Jahr 2011 in jedem
Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einrichten. Seniorenservicebüros
bieten:
Diese
Angebote, die vorhandene kommunale Altenhilfe, die Heimaufsicht für die Alten-
und Pflegeheime in der Hansestadt Lüneburg, der Seniorenbeirat der Hansestadt
und zukünftig auch die Versicherungsstelle befinden sich somit zentral in
Stadtzentrum und unter einem „Dach“ in der Heiligengeiststraße 29
a. Alle
weiteren Angaben werden in der anschließenden Präsentation dargestellt, erläutert und dann dem Protokoll
beigefügt. Die
Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Seniorenservicebüro ist noch nicht
abschließend geklärt. Vereinbarungspartner auf der Seite der kommunalen
Gebietskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 (BGBl. Nr. G
5702 2008 Teil 1, 30.05.2008 S. 873 ff) wurde die Möglichkeit geschaffen, zur
besseren Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten durch die Pflege-
und Krankenkassen Pflegestützpunkte zu errichten. Bis zum 30.06.2011 gewährt
der Bund dazu noch eine Anschubfinanzierung bis maximal 45.000 € und die
Landesverbände der Pflegekassen Mittel für den ges. Landkreis Lüneburg zur
laufenden Finanzierung in Höhe von 40.684 Euro jährlich. Förderfähige
Aufwendungen sind insbesondere; -
Kosten
für die Renovierung von Räumen, -
Kosten
für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen inklusiv der erforderlichen
IT-Infrastruktur, -
Aufwendungen
für die nachhaltige Einbindung der Selbsthilfegruppen von Pflegebedürftigen
oder pflegenden Angehörigen sowie sonstigem ehrenamtlichen oder
bürgerschaftlichen Engagement im Bereich Pflege in die Arbeit des
Pflegestützpunktes, -
Aufwendungen
für Qualifizierungsmaßnahmen des Personal zur Vorbereitung auf die neuen
Aufgaben des Pflegestützpunktes, -
Kosten
der Öffentlichkeitsarbeit. Weitere
Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg folgen mit dem Ziel: Entweder betreiben
der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg gemeinsam einen
Pflegestützpunkt oder die Hansestadt den Pflegestützpunkt nur für das
Stadtgebiet. Der
Landkreis Lüneburg stellt einen entsprechenden
Antrag bei den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 120 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: |
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