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Vorlage - VO/3852/10  

 
 
Betreff: 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Lünepark-Nord"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
01.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 23. Juni 2009 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Lünepark-Nord“ in einem 67. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist eine Angleichung der Darstellung der Art der Nutzung im Flächennutzungsplan an den Ist-Zustand. Dabei erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans flankierend im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114, „Lünepark“. Die Sonderbaufläche Feuerwehr wird in ihrem räumlichen Zuschnitt verändert, die Gewerbefläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewandelt, die dargestellte öffentliche Grünfläche modifiziert und um den Eintrag einer Sportfläche ergänzt sowie ein Überschwemmungsgebiet gemäß §§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB nachgetragen.

Im bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 5. November 2009 bis einschließlich 24. November 2009 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 11. November 2009 und Aushängen eines Auszugs aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie des Änderungsentwurfs nebst Begründung und Umweltbericht im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23. November 2009 bis einschließlich 7. Dezember 2009 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 12. November 2009 bis einschließlich 11. Dezember 2009 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Am 22. Juni 2010 wurden die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25. Juni 2010 bis einschließlich 5. August 2010 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 25. Juni 2010 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 5. Juli 2010 bis einschließlich 4. August 2010 im Bereich Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt werden und von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 23. Juni 2010 bis einschließlich 4. August 2010 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens wie diese fortgeschrieben.

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Ein Vermerk über ihre Bewertung in der Abwägung liegt in der Anlage bei. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist ebenfalls zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Änderungsentwurfs, der Begründung oder des Umweltberichts nicht erforderlich.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich

Zeichnerische Darstellung der Änderung

Begründung

Umweltbericht

Abwägungsvermerk

Abwägung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umweltbericht (82 KB)      
Anlage 2 2 Begründung_Satzungsbeschluss (807 KB)      
Anlage 3 3 61 20 02 FNP 67_Änderung Anlage VO 3852-10 Geltungsbereich (695 KB)      
Anlage 4 4 67 Änderung farbe (405 KB)      
Anlage 5 5 67 Änderungbereich farbe (314 KB)      
Anlage 6 6 10_10_11_Abwägungsvermerk FNP (39 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 7 7 10_10_12_Abwägung FNP (3305 KB) PDF-Dokument (1506 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen der 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg „Lünepark-Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Lünepark-Nord“ wird mit Begründung und Umweltbericht beschlossen.