Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Den Ratsmitgliedern wurde
bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes,
strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. (Für die
beratenden Mitglieder wird ein entsprechender Auszug als Tischvorlage
vorbereitet.) Beim Haushaltsplan handelt
es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des
Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst. Die sog. Teilhaushalte
spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wider (Ausnahme:
Mehrere kleine Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt
zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken).
Insgesamt enthält der Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte,
hiervon sind 5 Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen:
Innerhalb der Teilhaushalte
finden sich Produkte, welche die Palette sämtlicher Leistungen der
Stadtverwaltung darstellen. In dem Haushaltsplanentwurf wurden die Erträge und
Aufwendungen pro Teilergebnisplan pro Produkt dargestellt. Die Kosten der Sozialhilfe
und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sind nahezu vollständig
Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung zu übernehmen
hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je für ihr
Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden – bis auf einen
Eigenanteil der Personalkosten – gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit
dem Landkreis Lüneburg abgerechnet. Folgende Seiten des
Haushaltsplanentwurfes betreffen die o. g. Teilhaushalte: ·
258 – 311 ·
320 – 335 Hinweise zum
Haushaltsplanentwurf 2011 Der Haushaltsplanentwurf
2011 wurde erstmals nach Einführung der Doppik in allen Ansätzen einer
kritischen Durchsicht unterzogen. In deren Folge haben sich
bei nahezu allen Produkten Änderungen durch Verschiebung von/zu anderen
Produkten ergeben. Abweichungen zwischen Ergebniszahlen 2009 und Ansätzen für 2011
beruhen auf -
einer genaueren
Aufteilung der Erstattungsbeträge des Landkreises, s. beispielsweise Produkt
311101 Hilfe zum Lebensunterhalt, Nr. 1.07 -
einer Weiterentwicklung
der Haushaltsplanung, die die Budgetentwicklung des laufenden Haushaltsjahres
bis einschl. 07/2010 einbezieht. Darüber hinaus sind
insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe diverse neue Kostenträger
eingerichtet worden, s.S.267/ 268 ; weitere Änderungen erfolgten hinsichtlich
verschiedener Sachkonten. Bei der Durchsicht des
Haushaltsplanentwurfes haben sich noch einige Änderungen ergeben. Diese werden als
Tischvorlage zur Kenntnis vorgelegt werden. Erläuterungen zu einzelnen
Positionen erfolgen im Rahmen des Vortrages in der Ausschusssitzung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: gem. Ansatz Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorgelegten
Entwurf zum Haushalt 2011 mit den
Ergänzungen der Tischvorlage zustimmend zur Kenntnis. |
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