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Vorlage - VO/3823/10  

 
 
Betreff: Aktuelle Situation der Schulsozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Reimers/ Herr Wiebe
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
07.10.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Landesweit sind an den niedersächsischen Schulen ca. 2.500 Sozialarbeiter tätig; (Quelle: Reformzeit Dez.2009).

In der Hansestadt Lüneburg stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

 

Schultyp

Arbeitszeit

Std./Wo.

Erläuterung

Anne-Frank-Schule

Grundschule

2 x 19,50

 

 

Schulsozialarbeit , unbefristet

DAZ (Deutsch als Zweitsprache)

finanziert vom Land Nds.

 

HS Stadtmitte

Hauptschule

39

 

20

 

2 x 39

 

 

39

Organisation GTS, unbefristet

finanziert vom Land Nds.

Jahrespraktikantin, in Ausbildung

finanziert vom Land Nds.

Berufseinstiegsbegleiter,

auf 3 Jahre

finanziert von Agentur für Arbeit

Berufsfindung, auf 3 Jahre

finanziert aus Projekt XENOS

 

HS Kaltenmoor

 

 

 

Hauptschule

 

 

(auch für Realschule )

19,50

 

 

19,50

 

Projekt „Profilierung Hauptschule“

z.Zt. befristet bis 31.12.10

finanziert vom Land Nds.

Ausbildungsorientierte Elternarbeit , bis 31.12.2012

finanziert aus Projekt BIWAQ

 

Christiani-Schule

Haupt-und Realschule

19,90

 

19,50

 

 

19,50

Organisation GTS, unbefristet

finanziert vom Land Nds.

Projekt „Profilierung Hauptschule“

z.Zt. befristet bis 31.12.10

finanziert vom Land Nds.

Berufsfindung, auf 3 Jahre

finanziert aus Projekt XENOS

 

Johannes-Rabeler-Schule

Förderschule

30

 

39 + 19,50

Berufsfindung, auf 3 Jahre

finanziert aus Projekt XENOS

Berufeinstiegsbegleitung,

auf 3 Jahre,

finanziert von Agentur für Arbeit

 

 

Es ist in Lüneburg gelungen, aus den unterschiedlichsten Programmen die Anzahl der Sozialpädagogen an Schulen über die Jahre zu steigern und damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Entwicklung und Integration im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen jeder sozialen und ethnischen Herkunft zu leisten. Seit einigen Jahren stellen dabei die Berufsfindung und der Übergang in eine Ausbildung einen wichtigen Schwerpunkt dar.

Die Tätigkeit von Sozialpädagogen an Lüneburger Schulen wird im Rahmen der Sitzung am Beispiel der Hauptschule Stadtmitte durch den Schulleiter, Herrn Wegener, erläutert werden. 

 

Die Beschäftigung von Sozialpädagogen an Hauptschulen wird durch das Land auf der Grundlage des Erlasses  „Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule“ (Hauptschulprofilierungsprogramm) vom 28.11.2003 mit bis zu 26.000 Euro je Sozialpädagogenstelle unterstützt.

Als Anstellungskörperschaft fungiert dabei nicht das Land sondern der kommunale Schulträger oder weitere in dem  Erlass benannte Dritte.  

Der Erlass tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft.

 

Der Entwurf des Nachfolgeerlasses, sieht eine Fortsetzung des Förderprogramms vor. Auch in den Jahren 2011 bis 2014 soll den Zuwendungsempfängern ein jährliches Budget von 26.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im Juni 2010 umfassend zu dem Entwurf Stellung genommen und deutlich gemacht, dass dieser Ansatz mit Blick auf Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich sei und der Betrag zumindest der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst werden müsste.

 

Im Rahmen der Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 02.07.2010 haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP einen Entschließungsantrag eingebracht (LT-Drs.16/2699) mit dem vorgeschlagen wird, die „Schulsozialarbeit“ als kommunale Aufgabe darzustellen und künftig nicht nur schwerpunktmäßig in Hauptschulen anzubieten, sondern auf weitere Schulformen auszuweiten.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat demgegenüber bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen sind, deren Beschäftigung und Finanzierung nach den schulgesetzlichen Bestimmungen (§ 112 Abs.1 NSchG) eindeutig als Landesaufgabe anzusehen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen: