Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Landesweit
sind an den niedersächsischen Schulen ca. 2.500 Sozialarbeiter tätig; (Quelle:
Reformzeit Dez.2009). In
der Hansestadt Lüneburg stellt sich die Situation wie folgt dar:
Es
ist in Lüneburg gelungen, aus den unterschiedlichsten Programmen die Anzahl der
Sozialpädagogen an Schulen über die Jahre zu steigern und damit einen wichtigen
Beitrag zur sozialen Entwicklung und Integration im Sinne einer ganzheitlichen
Erziehung von Kindern und Jugendlichen jeder sozialen und ethnischen Herkunft
zu leisten. Seit einigen Jahren stellen dabei die Berufsfindung und der
Übergang in eine Ausbildung einen wichtigen Schwerpunkt dar. Die
Tätigkeit von Sozialpädagogen an Lüneburger Schulen wird im Rahmen der Sitzung
am Beispiel der Hauptschule Stadtmitte durch den Schulleiter, Herrn Wegener,
erläutert werden. Die
Beschäftigung von Sozialpädagogen an Hauptschulen wird durch das Land auf der
Grundlage des Erlasses „Gewährung
von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule“
(Hauptschulprofilierungsprogramm) vom 28.11.2003 mit bis zu 26.000 Euro je
Sozialpädagogenstelle unterstützt. Als
Anstellungskörperschaft fungiert dabei nicht das Land sondern der kommunale
Schulträger oder weitere in dem Erlass
benannte Dritte. Der
Erlass tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft. Der
Entwurf des Nachfolgeerlasses, sieht eine Fortsetzung des Förderprogramms vor.
Auch in den Jahren 2011 bis 2014 soll den Zuwendungsempfängern ein jährliches
Budget von 26.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im Juni
2010 umfassend zu dem Entwurf Stellung genommen und deutlich gemacht, dass
dieser Ansatz mit Blick auf Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich
sei und der Betrag zumindest der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst werden
müsste. Im
Rahmen der Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 02.07.2010 haben die
Landtagsfraktionen von CDU und FDP einen Entschließungsantrag eingebracht
(LT-Drs.16/2699) mit dem vorgeschlagen wird, die
„Schulsozialarbeit“ als kommunale Aufgabe darzustellen und künftig
nicht nur schwerpunktmäßig in Hauptschulen anzubieten, sondern auf weitere
Schulformen auszuweiten. Die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat demgegenüber
bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Sozialpädagoginnen und
Sozialpädagogen pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen sind,
deren Beschäftigung und Finanzierung nach den schulgesetzlichen Bestimmungen (§
112 Abs.1 NSchG) eindeutig als Landesaufgabe anzusehen ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |