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Vorlage - VO/3819/10  

 
 
Betreff: Haushalt 2010 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine"; Vergabe Restmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52 20 01
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Papke, Axel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Entscheidung
18.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach Umsetzung der Beschlüsse des Sportausschusses vom 16.06.2010 und des VA vom 25.08.2010, stehen bei der Investitions-Nr. 01-421-001 „Maßnahmen zur Förderung des Sports“ Restmittel in Höhe von 14.973,28 € zur Verfügung.

 

Neben den in der letzten Sitzung des Sportausschusses zurückgestellten Förderantrag des FC Hansa Lüneburg, sind in den vergangenen Wochen drei weitere Anträge bei der Verwaltung eingereicht worden. Detaillierte Angaben hierüber sowie eine Übersicht über die bisher im Haushaltsjahr 2010 gewährten Zuschüsse, können den anliegenden Unterlagen entnommen werden.

 

Da die zur Verfügung stehenden Restmittel nicht ausreichen, um alle vorliegenden Anträge in der gewünschten Höhe zu bedienen, schlägt nach erfolgter Prüfung und Anwendung der in der Praxis bewährten 1/3 Förderung die Verwaltung vor, den Sportvereinen folgende Zuschussbeträge in Aussicht zu stellen: FC Hansa Lüneburg 4.800 €, Ochtmisser Sportverein 3.200 €. Aufgrund des begrenzten Fördervolumens erhält als Anschubfinanzierung der Schützenverein Ochtmissen 3.700 €, der RC „Wiking“ Lüneburg 3.200 €.

Über den letztgenannten Antrag sollte der Sportausschuss im nächsten Jahr im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel über eine weitere Förderung beraten.

 

Eine ergänzende Begründung des Verwaltungsvorschlages wird mündlich vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Nr. 1    Übersicht über die bisher im Jahr 2010 gewährten Zuschüsse

Nr. 2    Antrag des FC Hansa Lüneburg vom 15.06.2010

Nr. 3    Antrag des Ochtmisser SV vom 22.06.2010

Nr. 4    Antrag des Schützenvereins Ochtmissen vom 07.07.2010

Nr. 5    Antrag des RC „Wiking“ Lüneburg vom 27.10.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht über die bisher im Jahr 2010 gewährten Zuschüsse (18 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 2 2 FC Hansa Lüneburg, Seite 1 (840 KB)      
Anlage 3 3 OSV, Seite 1 (599 KB)      
Anlage 4 4 OSV, Seite 2 (780 KB)      
Anlage 5 5 OSV, Seite 3 (764 KB)      
Anlage 6 6 Schützenverein Ochtmissen, Seite 1 (799 KB)      
Anlage 7 7 Schützenverein Ochtmissen, Seite 2 (919 KB)      
Anlage 8 8 Schützenverein Ochtmissen, Seite 3 (894 KB)      
Anlage 9 9 Schützenverein Ochtmissen, Seite 4 (556 KB)      
Anlage 10 10 RC Wiking, Seite 1 (966 KB)      
Anlage 11 11 RC Wiking, Seite 2 (585 KB)      
Anlage 12 12 RC Wiking, Seite 3 (569 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, dem FC Hansa Lüneburg für Instandsetzungsarbeiten an den Flutlichtanlagen in Wilschenbruch und Hagen sowie für eine Fenstererneuerung im Kabinentrakt Wilschenbruch einen Gesamtbetrag von 4.800 €, dem Ochtmisser SV für die Erneuerung einer Tiefenpumpe 3.200 €, als Zuschuss zu gewähren. Als Anschubfinanzierung erhält der Schützenverein Ochtmissen für die Neuanschaffung einer elektronischen Schießanlage 3.700 €, der RC „Wiking“ Lüneburg für die Erweiterung seines Bootshauses 3.200 €. Über den letztgenannten Antrag wird der Sportausschuss im nächsten Jahr im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel über eine weitere Förderung beraten.