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Vorlage - VO/3761/10  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung von digitaler Funktechnik für die Feuerwehr Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Feuerwehr Lüneburg muss im Rahmen der Umstellung vom Analog- auf den Digitalfunk neue digitale Funktechnik beschaffen, um auch künftig ein funktionsfähiges Funknetz betreiben zu können.

 

In der aktuellen Finanzplanung sind im Haushaltsjahr 2012 für diesen Zweck 85.000 € vorgesehen. Da auch das Land Niedersachsen im Rahmen der Umstellung gezwungen ist, für das neue Digitalfunknetz Funkgeräte zzgl. des erforderlichen Zubehörs zu bestellen, hat dieses den Kommunen angeboten, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen. Die Ausschreibungsdurchführung erfolgt durch das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) und soll bereits im dritten Quartal des Jahres 2010 starten. Das LZN benötigt deshalb von den einzelnen Kommunen jetzt schon eine Mitteilung, inwieweit eine Teilnahme an der Sammelbestellung vorgesehen ist. Der Landkreis Lüneburg meldet den Bedarf beim LZN gebündelt für die kreisangehörigen Gemeinden. Damit die Hansestadt Lüneburg gegenüber dem Landkreis Lüneburg verbindliche Zusagen zur Teilnahme abgeben kann, ist im Haushalt 2010 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 37.000 € erforderlich. Über diese Summe beläuft sich der voraussichtliche Beschaffungsaufwand beim LZN.

 

Die haushaltsrechtliche Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung soll innerhalb der Investitionsnummer „01-126-001 Feuerlöschwesen“ erfolgen, hier sind zum
Sachkonto „0611010 Feuerwehrfahrzeuge“ im Haushalt 2010 im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung 310.000 € vorgesehen, um ein neues Löschfahrzeug zu bestellen. Dieser Ansatz wird um 37.000 € auf 273.000 € reduziert, so dass 37.000 € als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2010 auf dem Sachkonto „0729010 Betriebs- und Geschäftsausstattung“ für die Beschaffung der digitalen Funkgeräte zzgl. Zubehör zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das Löschfahrzeug kann aus der reduzierten Verpflichtungsermächtigung weiterhin in Auftrag gegeben werden, weil die Beschaffung über zwei Vergabeentscheidungen erfolgen wird. Zunächst wird in 2010 der Auftrag für das Fahrgestell vergeben. Dafür sind die in der Verpflichtungsermächtigung verbleibenden Haushaltsmittel ausreichend. Eine Vergabeentscheidung zum Fahrzeugaufbau erfolgt erst nach Genehmigung des Haushaltes 2011.

 

Die Teilnahme an der Sammelbestellung für den Digitalfunk über das Logistikzentrum Niedersachsen ist in jedem Fall empfehlenswert. Aufgrund der großen Abnahmemenge kann die Hansestadt Lüneburg gegenüber einer Bestellung in eigener Initiative voraussichtlich bis zu 26.000 € einsparen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt für den Haushalt 2010 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung soll innerhalb der Investitionsnummer „01-126-001 Feuerlöschwesen“ durch das Sachkonto „0611010 Feuerwehrfahrzeuge“ erfolgen; der dortige Ansatz wird um 37.000 € auf 273.000 € reduziert, so dass 37.000 € als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2010 auf dem Sachkonto „0729010 Betriebs- und Geschäftsausstattung“ für die Beschaffung der digitalen Funkgeräte zzgl. Zubehör zur Verfügung gestellt werden können.