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Vorlage - VO/3753/10  

 
 
Betreff: Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg;
Auslegungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 24.04.2008 beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung und Außenwerbung neu gefasst werden sollen.

 

Anlass für die Änderung/ Ergänzung  der ursprünglichen Satzungen ist, dass beide Satzungen bereits 1978 beschlossen wurden und somit technische Neuerungen nicht erfasst sind.

Bestehende Bestimmungen wurden übersichtlicher und klarer nach Gebäudeteilen formuliert. Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem und besonderem Geltungsbereich ist entfallen. Ferner wurden die Abschnitte mit Begründungen versehen, um beim Bürger ein höheres Maß an Transparenz zu schaffen und damit auch eine höhere Akzeptanz für die Vorgaben der Denkmalpflege/ Stadtbildpflege zu erreichen.

Im Weiteren wurde der Geltungsbereich im Süd-Osten geringfügig verändert und die Parzelle für den Museumsneubau herausgenommen.

 

Der erste Entwurf der örtlichen Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs mit dem Geltungsbereich und ergänzenden Illustrationen wurde im ABS am 15.02.2010 vorgestellt.

In einer frühzeitigen Beteiligung wurde der 1. Entwurf den Trägern öffentlicher Belange sowie interessierten Bürgern im Rahmen einer Auslegung vom 05.03. bis 19.03.2010 zugänglich gemacht.

 

Insgesamt sind 21 Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und 2 Anregungen von privater Seite aus eingegangen. Vielfach ist den eingegangenen Anregungen die grundsätzliche Anerkennung für das Satzungsvorhaben zu entnehmen.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden einige Änderungen und Ergänzungen, die daraus hergeleitet wurden, in den überarbeiteten Satzungsentwurf eingearbeitet.

Zu den eingearbeiteten Ergänzungen und Änderungen wird seitens der Verwaltung erläuternd vorgetragen.

 

Nach Auswertung aller eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen liegt auf dieser Grundlage nunmehr ein überarbeiteter Entwurf vor.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, erneut Stellungnahmen abzugeben.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Beschlussvorlage ist als Anlage der neugefasste Satzungsentwurf nebst einer verkleinert dargestellten Karte des Geltungsbereiches beigefügt.

 

Wegen des Umfanges (über 150 Seiten) wird von einer vollständigen Beifügung der eingegangenen Stellungnahmen abgesehen. Die Unterlagen können während der Sprechzeiten (8.00 – 12.00 Uhr nach tel. Terminabsprache, Tel: 309-412 auch zu anderen Zeiten) bei der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35, I. Stock, Zimmer 20, Herr Kohlhase) eingesehen werden.

 

Die Stellungnahmen werden während der Sitzung ergänzend auch im Sitzungsraum ausgelegt.

 

Weitergehende Ausführungen zu inhaltlichen Änderungen nach Auswertung aller Eingaben werden mündlich vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €    

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Zeichnerische Darstellung

 

Textliche Festsetzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2_ABS_Bilder (7315 KB)      
Anlage 2 2 2_ABS_Geltungsbereich (2188 KB)      
Anlage 3 3 2_VA_ÖBV Gestaltung Werbung Altstadt_Stand 2010_08_16 (144 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Auslegungsentwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1 S. 2 NBauO und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1 S.2 NBauO soll durchgeführt werden.