Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Anlässlich
der Euro-Umstellung wurde die Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für
Schulräume, Schulturnhallen und Schulsportplätze bei schulfremder Nutzung
zuletzt am 10.12.2001 geändert. Hierbei wurden lediglich die zuletzt zum
01.08.1997 angepassten Entgeltsätze eins zu eins von DM in Euro umgerechnet;
eine inhaltliche und somit mögliche Entgeltanpassung erfolgte nicht. Die
Vergabepraxis der vergangenen Jahre sowie die im Jahr 2003 durch Brandstiftung
notwendige Schließung der Nordlandhalle haben gezeigt, dass die
Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg in einer Vielzahl von Punkten nicht mehr
den heutigen Gegebenheiten entspricht und somit aktualisiert werden sollte.
Unter Anwendung von Benutzungsordnungen anderer vergleichbarer Städte in
Niedersachsen, wurde der anliegende Entwurf erarbeitet. Die in § 8 neu festgesetzten
Nutzungsentgelte wurden an die Entwicklung des Preisindex (Veränderungsrate zum
Basisjahr 1997 insgesamt 17,5 %) angepasst. Die sich aus dieser Berechnung
ergebenen Beträge wurden bis 50 Cent abgerundet und ab 51 Cent aufgerundet auf
volle Euro-Beträge. Um
die vorgenommenen Änderungen nachverfolgen zu können, wurde die „alte
Fassung“ auf der linken, die „neue Fassung“ auf der rechten
Seite gegenübergestellt. Ergänzung
zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 26.08.2010: Um
die mögliche Nutzung von städtischen öffentlichen Räumen durch Parteien und
Fraktionen, insbesondere in Wahlkampfzeiten, zu klären, hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.08.2007 folgende Rahmenrichtlinie
beschlossen: „Den
Fraktionen des Rates stehen für öffentliche und nicht-öffentliche
Veranstaltungen – die sich dann nur mit Themen befassen dürfen, für die
auch eine Ratszuständigkeit gegeben sein kann – zukünftig folgende
städtische Räume zur Verfügung:
Dieses
gilt jedoch nicht in der Zeit 3 Monate vor einer Wahl. Eine Bereitstellung
erfolgt in diesen Zeiten dann, wenn keine anderen privaten oder gewerblichen
Räume in zumutbarem Umkreis der gewählten Örtlichkeit vorhanden sind. Für
reine Parteiveranstaltungen steht nur der Vortragssaal der Musikschule zur
Verfügung.“ Um
zu verdeutlichen, dass in schulischen Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg die
Durchführung politischer Veranstaltungen nicht erlaubt ist wird vorgeschlagen, die
Neufassung der vorgelegten Benutzungsordnung im § 1 um folgenden Absatz zu
ergänzen: „Die Nutzungsüberlassung schulischer
Einrichtungen an politische Parteien und ihnen zuzurechnende Organisationen und
Initiativen sowie zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen ist
ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen aller im Rat der
Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen.“ Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Änderung
der Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für Schulräume, Schulturnhallen und
Schulsportplätze bei schulfremder Nutzung
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die als Anlage beigefügte überarbeitete
Benutzungsordnung zu erlassen. |
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