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Vorlage - VO/3739/10  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für Schulräume, Schulturnhallen und Schulsportplätze bei schulfremder Nutzung vom 17.07.1997
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52 30 40
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Euro-Umstellung wurde die Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für Schulräume, Schulturnhallen und Schulsportplätze bei schulfremder Nutzung zuletzt am 10.12.2001 geändert. Hierbei wurden lediglich die zuletzt zum 01.08.1997 angepassten Entgeltsätze eins zu eins von DM in Euro umgerechnet; eine inhaltliche und somit mögliche Entgeltanpassung erfolgte nicht.

 

Die Vergabepraxis der vergangenen Jahre sowie die im Jahr 2003 durch Brandstiftung notwendige Schließung der Nordlandhalle haben gezeigt, dass die Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg in einer Vielzahl von Punkten nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht und somit aktualisiert werden sollte. Unter Anwendung von Benutzungsordnungen anderer vergleichbarer Städte in Niedersachsen, wurde der anliegende Entwurf erarbeitet. Die in § 8 neu festgesetzten Nutzungsentgelte wurden an die Entwicklung des Preisindex (Veränderungsrate zum Basisjahr 1997 insgesamt 17,5 %) angepasst. Die sich aus dieser Berechnung ergebenen Beträge wurden bis 50 Cent abgerundet und ab 51 Cent aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

 

Um die vorgenommenen Änderungen nachverfolgen zu können, wurde die „alte Fassung“ auf der linken, die „neue Fassung“ auf der rechten Seite gegenübergestellt.

 

 

Ergänzung zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 26.08.2010:

 

Um die mögliche Nutzung von städtischen öffentlichen Räumen durch Parteien und Fraktionen, insbesondere in Wahlkampfzeiten, zu klären, hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.08.2007 folgende Rahmenrichtlinie beschlossen:

 

„Den Fraktionen des Rates stehen für öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen – die sich dann nur mit Themen befassen dürfen, für die auch eine Ratszuständigkeit gegeben sein kann – zukünftig folgende städtische Räume zur Verfügung:

 

  • Lüneburger Glockenhaus
  • Vortragssaal der Musikschule
  • Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
  • Stadtteilladen ELM
  • SalinO
  • Geschwister-Scholl-Haus
  • Bonhoeffer-Haus
  • Stadtteilhaus Lossiusstraße (HaLo)
  • Bürgertreff Kaltenmoor

 

Dieses gilt jedoch nicht in der Zeit 3 Monate vor einer Wahl. Eine Bereitstellung erfolgt in diesen Zeiten dann, wenn keine anderen privaten oder gewerblichen Räume in zumutbarem Umkreis der gewählten Örtlichkeit vorhanden sind.

 

Für reine Parteiveranstaltungen steht nur der Vortragssaal der Musikschule zur Verfügung.“

 

Um zu verdeutlichen, dass in schulischen Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg die Durchführung politischer Veranstaltungen nicht erlaubt ist wird vorgeschlagen, die Neufassung der vorgelegten Benutzungsordnung im § 1 um folgenden Absatz zu ergänzen:

 

 „Die Nutzungsüberlassung schulischer Einrichtungen an politische Parteien und ihnen zuzurechnende Organisationen und Initiativen sowie zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen aller im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen.“   

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Änderung der Benutzungsordnung der Stadt Lüneburg für Schulräume, Schulturnhallen und Schulsportplätze bei schulfremder Nutzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NeueBenutzungsordnungAlteUndNeueFassung (83 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 Änderungsantrag DIE LINKE (1019 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsantrag Grüne (520 KB)      
Anlage 4 4 Änderungsantrag Gruppe SPD-CDU (331 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die als Anlage beigefügte überarbeitete Benutzungsordnung zu erlassen.