Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Eingang von Bewerbungen mit Migrationhintergrund, vor
allem bei Ausbildungsberufen im Verwaltungsbereich, ist bei der Hansestadt
Lüneburg äußerst gering. Das Leitbild „Integration“ für den
Integrationsbeirat der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg spricht
sich daher unter Bezugnahme auf die Charta der Vielfalt des niedersächsischen
Integrationsplans dafür aus, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund
in der Verwaltung zu erhöhen. Inzwischen gibt es konkrete Überlegungen in der
Verwaltung, wie man junge Menschen mit Migrationshintergrund stärker für die
verschiedenen Ausbildungsberufe insbesondere in der Verwaltung und damit auch
für die spätere Arbeit in der Stadtverwaltung interessieren könnte. Seitens der Leitstelle für Integration und der
Ausländerbehörde der Hansestadt Lüneburg wird diese Initiative außerordentlich
begrüßt. Ein möglicher Weg wäre zum Beispiel, zukünftig bei Vergabe
von Ausbildungsplätzen insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund
zur Bewerbung aufzufordern. In den öffentlichen Stellenausschreibungen der
Hansestadt Lüneburg gibt es derzeit einen Passus, der auf die Gleichstellung
von Frauen und Männern bzw. auf die bevorzugte Berücksichtigung von
Schwerbehinderten bei gleicher Eignung hinweist. Zur Steigerung der Anzahl von Auszubildenden/ Bewerbern mit
Migrationshintergrund sollte daher eine Formulierung in die öffentlichen
Ausschreibungen aufgenommen werden, der (junge) Menschen mit
Migrationshintergrund gezielt anspricht und auffordert, sich zu bewerben.
Angaben zum Migrationshintergrund müssen natürlich weiterhin freiwillig sein
(AGG). Dazu soll in die Ausschreibungen ein Passus mit folgendem Wortlaut
eingefügt werden: „Die Hansestadt Lüneburg setzt
sich für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Da die
Hansestadt Lüneburg sich die Förderung der beruflichen Integration junger
Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel gesetzt hat, werden diese besonders
aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.“ Als „flankierende Maßnahme“ sind
Informationsveranstaltungen im Vorfeld denkbar, um mögliche Unkenntnis über
Strukturen der Verwaltung und die ihr obliegenden Aufgaben bei jungen Menschen
mit Migrationshintergrund abzubauen. Gleichzeitig könnte ihnen im Rahmen von
Praktika Gelegenheit gegeben werden, die an sie gerichteten Anforderungen näher
kennen zu lernen, um so späteren Abbrüchen vorzubeugen. Gegebenenfalls wäre
auch über eine Art „Mentorenprogramm“ nachzudenken. Da in dem Bereich der Kernverwaltung nur ein Teil der
gesamten Ausbildungsplätze zur Verfügung steht, sollten die Einrichtungen und
Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, gebeten werden, sich in
ähnlicher Form zu engagieren, soweit dies nicht ohnehin bereits der Fall ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: |
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