Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Ein
zurückliegender Verkehrsunfall gab Veranlassung, gemeinsam mit der Polizei das
Unfallgeschehen im obigen Bereich genauer zu betrachten. Die Überprüfung hat
ergeben, dass es in den zurückliegenden drei Jahren zu bislang fünf Unfällen
kam. Es gab hier neben vier Leichtverletzten und erheblichen Sachschäden im
Bereich der Lichtsignalanlage der Feuerwehrausfahrt leider auch einen Toten.
Auffällig ist, dass sich die Unfälle stets nachts und ganz überwiegend unter
Alkoholeinfluss ereignet haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt
hier 50 km/h, wurde aber von den Führern der verunglückten Fahrzeuge zum Teil ganz
erheblich überschritten. Vor
dem Hintergrund, dass sich unmittelbar neben der Fahrbahn – lediglich
getrennt durch eine Gosse – der Geh- und Radweg befindet, stellt sich in
diesem Streckenabschnitt durchaus die Frage, ob unbeteiligte Verkehrsteilnehmer
hier besser geschützt werden müssen. Neben
einer in Betracht kommenden dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachung wurden auch
andere Maßnahmen erörtert, so auch der Einbau von Schutzplanken. Vor dem Hintergrund
des bisherigen Unfallgeschehens sind
Polizei und Straßenverkehrsbehörde nicht davon überzeugt, dass eine
stationäre Geschwindigkeitsmessanlage allein geeignet wäre, die hier zu
beobachtenden Unfallabläufe tatsächlich zu verhindern. Die zum Teil drastischen
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kombination mit Alkoholeinfluss lassen dies
eher nicht erwarten. Demgegenüber
haben Schutzplanken neben einer tatsächlichen Schutzfunktion zugunsten
schwächerer Verkehrsteilnehmer auch in gewisser Weise fahrbahnverengende Wirkung
und wirken sich nach polizeilichen Erfahrungen mäßigend auf das Fahrverhalten
aus. Die
Verwaltung sprach sich nach erster Prüfung für den Einbau von Schutzplanken aus,
und zwar beginnend hinter der Bahnunterführung bis hin zum Durchstich des Geh-
und Radweges in Richtung Eichamt. Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am
16. 6. 2010 mit diesem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Bahnunterführung bis hin zum
Durchstich des Geh- und Radweges in Richtung Eichamt fachlich zu prüfen und die
finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Inzwischen wurde im Rahmen anstehender
Markierungsarbeiten der Fahrbahnrand durchgängig markiert, um die Kurvenlage
insbesondere bei Dunkelheit und schlechter Sicht besser wahrnehmen zu können. Alternativ zu der ursprünglich vorgeschlagenen Montage
von Schutzplanken kommt auch die Aufstellung von Kurvenleitmalen analog zu VZ
625-10, jedoch in aufgelöster Form in Betracht, auch wenn dadurch nur ein
Bruchteil des Widerstands- und schutzwertes von Planken erreichbar ist. Die
Kurvenleitmale wären in der vorhandenen breiten Gosse zu montieren und zwar
zunächst nur bis ca. 20 m südlich der Feuerwehrausfahrt hinweg. Die Verwaltung
geht gemeinsam mit der Polizei davon aus, dass sich die Verkehrssicherheit auch
durch diese Maßnahmen deutlich erhöhen lässt, weil auch durch sie eine
fahrbahnverengende und damit einhergehende geschwindkeitsreduzierende Wirkung
erreicht wird. Die Kosten hierfür sind überschaubar; sie liegen bei ca. 1.500,--
EUR. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2
000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss nimmt den ergänzenden Sachvortrag der
Verwaltung zur Kenntnis. |
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