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Vorlage - VO/3688/10  

 
 
Betreff: Bockelmannstraße - Fahrtrichtung Süd -
Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Harald DomanskeAktenzeichen:32 / 323
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
    Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
16.06.2010 
Öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses geändert beschlossen   
Verkehrsausschuss Entscheidung
11.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ein zurückliegender Verkehrsunfall gab Veranlassung, gemeinsam mit der Polizei das Unfallgeschehen im obigen Bereich genauer zu betrachten. Die Überprüfung hat ergeben, dass es in den zurückliegenden drei Jahren zu bislang fünf Unfällen kam. Es gab hier neben vier Leichtverletzten und erheblichen Sachschäden im Bereich der Lichtsignalanlage der Feuerwehrausfahrt leider auch einen Toten. Auffällig ist, dass sich die Unfälle stets nachts und ganz überwiegend unter Alkoholeinfluss ereignet haben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h, wurde aber von den Führern der verunglückten Fahrzeuge zum Teil ganz erheblich überschritten.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich unmittelbar neben der Fahrbahn – lediglich getrennt durch eine Gosse – der Geh- und Radweg befindet, stellt sich in diesem Streckenabschnitt durchaus die Frage, ob unbeteiligte Verkehrsteilnehmer hier besser geschützt werden müssen.

 

Neben einer in Betracht kommenden dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachung wurden auch andere Maßnahmen erörtert, so auch der Einbau von Schutzplanken. Vor dem Hintergrund des bisherigen Unfallgeschehens sind  Polizei und Straßenverkehrsbehörde nicht davon überzeugt, dass eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage allein geeignet wäre, die hier zu beobachtenden Unfallabläufe tatsächlich zu verhindern. Die zum Teil drastischen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kombination mit Alkoholeinfluss lassen dies eher nicht erwarten.

 

Demgegenüber haben Schutzplanken neben einer tatsächlichen Schutzfunktion zugunsten schwächerer Verkehrsteilnehmer auch in gewisser Weise fahrbahnverengende Wirkung und wirken sich nach polizeilichen Erfahrungen mäßigend auf das Fahrverhalten aus.

 

Die Verwaltung sprach sich nach erster Prüfung für den Einbau von Schutzplanken aus, und zwar beginnend hinter der Bahnunterführung bis hin zum Durchstich des Geh- und Radweges in Richtung Eichamt.

 

Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. 6. 2010 mit diesem Thema befasst und die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Bahnunterführung bis hin zum Durchstich des Geh- und Radweges in Richtung Eichamt fachlich zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.

 

Inzwischen wurde im Rahmen anstehender Markierungsarbeiten der Fahrbahnrand durchgängig markiert, um die Kurvenlage insbesondere bei Dunkelheit und schlechter Sicht besser wahrnehmen zu können.

 

Alternativ zu der ursprünglich vorgeschlagenen Montage von Schutzplanken kommt auch die Aufstellung von Kurvenleitmalen analog zu VZ 625-10, jedoch in aufgelöster Form in Betracht, auch wenn dadurch nur ein Bruchteil des Widerstands- und schutzwertes von Planken erreichbar ist. Die Kurvenleitmale wären in der vorhandenen breiten Gosse zu montieren und zwar zunächst nur bis ca. 20 m südlich der Feuerwehrausfahrt hinweg. Die Verwaltung geht gemeinsam mit der Polizei davon aus, dass sich die Verkehrssicherheit auch durch diese Maßnahmen deutlich erhöhen lässt, weil auch durch sie eine fahrbahnverengende und damit einhergehende geschwindkeitsreduzierende Wirkung erreicht wird. Die Kosten hierfür sind überschaubar; sie liegen bei ca. 1.500,-- EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                 100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.               

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                                      2 000,00 €

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den ergänzenden Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.