Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Bereits seit
ca. 2003 gibt es Bestrebungen, eine zuverlässige, preiswerte und
zukunftssichere Breitbandinfrastruktur im Industriegebiet Lüneburg Hafen/Bilmer
Berg zu schaffen. Entsprechende Anschlüsse sollen den dort ansässigen sowie
künftig anzusiedelnden Unternehmen zur Nutzung angeboten werden. Bisher
scheiterten diese Versuche u. a. an der Heterogenität des Nutzerverhaltens
seitens der Unternehmen sowie an fehlenden Angeboten seitens überregional
tätiger TK-Unternehmen. Durch die
mögliche Einwerbung von Fördermitteln aus dem EFRE bietet sich jetzt die
einmalige Chance, die anfallenden Investitionskosten zu reduzieren. Damit kann
den Unternehmen als potenzielle Kunden ein marktüblicher und akzeptierter Preis
für die zukunftsfähige technische Lösung angeboten werden. Hierzu hat
die W.LG im August/September 2009
– aufbauend auf einer allgemeinen Befragung der Haushalte in Hansestadt
und Landkreis Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg im Mai 2008 - eine
Unternehmensbefragung durchgeführt. Befragt wurden die im betreffenden Gebiet
ansässigen Unternehmen zur vorhandenen Breitband-Versorgungssituation sowie zur
benötigten/gewünschten Versorgung. Hintergrund waren einerseits vorgetragene
Beschwerden/Anforderungen von Unternehmen, die durch die bisherigen Angebote am
Markt nicht befriedigt werden können sowie Ausbaupläne bezüglich des
Binnenhafens Lüneburg. Sowohl für die Bestandsentwicklung als auch für
Neuansiedlungen werden Datenleitungen benötigt, die eine permanente
Verfügbarkeit hoher Datenübertragungsraten sicherstellen. Von 140 befragten
Unternehmen haben sich 52 (= 37%) an der Umfrage beteiligt. Im Ergebnis können
22 % davon als unterversorgt – gemessen an ihren Bedürfnissen –
bezeichnet werden. 88 % gaben an, eine höherwertige als die vorhandene
Anbindung zu benötigen, speziell benötigen 37 % eine synchrone Anbindung mit
gleichen Bandbreiten und Geschwindigkeiten im Up- und Download. Das als Voraussetzung eines Förderantrags durchgeführte
Interessenbekundungsverfahren fand im März 2010 statt. Es hat zwei
Lösungsvorschläge von TK-Anbietern zur Erschließung des betreffenden Gebietes
erbracht. Die abgegebenen Angebote wurden miteinander verglichen und bewertet.
Hierbei sind folgende Aspekte berücksichtigt worden: - Kosten bzw. Wirtschaftlichkeitslücke - Erschließungskonzept (Technik) - Flächendeckende Lösung - Geschwindigkeiten - Zukunftssicherheit Während das Angebot der Fa. LüneCom höhere und synchrone
Bandbreiten beinhaltet, sieht das Konkurrenzangebot lediglich asynchrone
Anschlüsse (Standard-DSL-Produkte) vor. Die Investitionen belaufen sich auf ca. 331.200 EUR (netto)
inkl. Tiefbau und Planung, die Deckungslücke beträgt beim günstigsten Angebot
70.000 EUR. Das Angebot der Fa. LüneCom ist unter den genannten Aspekten
als das geeignete und wirtschaftlich günstigere einzustufen, wogegen das
eingereichte Konkurrenzangebot eine größere Wirtschaftlichkeitslücke aufweist
und zudem den bestehenden und nachgewiesenen Bedarf nicht adäquat abdeckt. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist Grundlage für den
Förderantrag. Hierauf kann ein Zuschuss von bis zu 75 % gewährt werden. Der
Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg würde sich somit auf max. 20.000 EUR belaufen. Die Hansestadt Lüneburg kann und will nicht selbst als
Anbieter und Betreiber eines Netzes für Dritte im Sinne des TK-Gesetzes tätig
werden. Insbesondere wäre ein neues Betreiberkonstrukt notwendig, dessen
Anforderungen (u. a. Gewährleistung 24-h-Betrieb etc., rechtliche Vorgaben) in
der bestehenden Form durch die Hansestadt Lüneburg nicht erfüllt werden können.
Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht infrage, vertragliche Beziehungen
zwischen Hansestadt, AGL und LüneCom in ähnlicher Form zu gestalten wie es
bisher für einzelne ausgewählte externe Kunden der Fall ist. Das Angebot der Fa. LüneCom beinhaltet, dass ein vom
bestehenden Stadt-MAN physikalisch getrenntes eigenes Netz aufgebaut wird, das
lediglich am Übergabepunkt Stadtkoppel mittels eines zusätzlichen
Verteilerknotens „angedockt“ wird. Diese Lösung bietet u. a. den
Vorteil, dass die Hansestadt und deren 100%ige Tochter AGL kein Risiko zu
tragen hätten und gleichzeitig LüneCom freier wäre in der Vertragsgestaltung
mit den jeweiligen Endkunden. Im Ergebnis wird die Hansestadt Lüneburg als Maßnahme der
Wirtschaftsförderung die Erschließung des Industriegebiets Hafen/Bilmer Berg
durchführen lassen und als Antragsteller der Fördermittel auftreten. Die Vorfinanzierung
erfolgt durch Fa. LüneCom als Investor. Die notwendigen Kofinanzierungsmittel
von 20.000 EUR sind im Haushalt der Hansestadt für 2010 enthalten. Es sind
unter der Investitionsnummer 01-511-008 „Breitbandversorgung“ 50.000
EUR als Eigenanteil Maßnahmen der Breitbandversorgung vorgesehen. Die W.LG wird das Förderprojekt unterstützen und begleiten
sowie die notwendigen Vorgespräche mit der NBank und dem
Breitband-Kompetenzzentrum führen, ferner auch die Antragstellung für die
Hansestadt Lüneburg unterschriftsreif vorbereiten. Derzeit werden noch förderrechtliche Fragen im Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geklärt, da es
hinsichtlich der Gebietskulisse des zu erschließenden Bereiches Überschneidungen
mit dem sog. Heidecluster gibt. Dieses wird aus Mitteln des Konjunkturpakets
gefördert. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sobald diese Frage geklärt ist, kann der vorzeitige
Maßnahmebeginn bei der NBank beantragt und zeitnah erteilt werden, da alle
erforderlichen Vorarbeiten bereits erfolgt sind. Anschließend kann ein
spezifiziertes Angebot von LüneCom angefordert werden. In diesem Stadium können
dann auch Gespräche mit potenziellen Endkunden geführt und Vorverträge
abgeschlossen werden. Parallel ist der formelle Förderantrag einzureichen. Nach
Bewilligung des Antrages könnte die Umsetzung (Tiefbau etc.) durch LüneCom
beginnen (das Angebot sieht einen Umsetzungszeitraum von 36 Wochen vor). Nach
Abschluss der Maßnahme würde die Hansestadt die erhaltenen Fördermittel an
LüneCom zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke durchleiten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Maßnahme wird vorbehaltlich der zu klärenden
förderrechtlichen Fragen und der Einwerbung von Fördermitteln zugestimmt. Die Verwendung von maximal 20.000 EUR aus der
Investitionsnummer 01-0511-008 „Breitbandversorgung“ für den Ausbau
der Breitbandversorgung im Bereich Hafen/ Bilmer Berg wird zur Kenntnis
genommen. |
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