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Vorlage - VO/3668/10  

 
 
Betreff: Erhöhung der Elternbeiträge und damit Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wurde zuletzt mit Beschluss des Rates vom 29.05.2008 geändert. Inhalt dieser Änderung war eine jeweils 4 %-ige Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2008 bzw. 01.08.2009. Ziel dieser Erhöhung war es, den prozentualen Anteil des Aufkommens an Elternbeiträgen (ca. 20%) an den Gesamtkosten des Kita-Betriebes angesichts der erheblichen tariflichen Entgelterhöhung für das pädagogische Personal in diesen Jahren in Höhe von 8,6 % gleich zu halten.

 

Dies ist auch angesichts der vereinbarten tariflichen Entgelterhöhung für die Folgejahre 2010 und 2011 sicherzustellen. Unberücksichtigt bleibt hierbei die Strukturveränderung, die durch das Inkrafttreten eines Sondertarifvertrages für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst im Jahr 2009 eingetreten ist. Um die bisherige Kostenbeteiligung durch Elternbeiträge zu gewährleisten ist daher eine prozentuale Anpassung der Entgelte von jährlich 2 % vorzunehmen.

 

Diese - im Vergleich zu vielen anderen Kita-Trägern - moderate Anpassung würde zu Mehreinnahmen von 31.658 € im Kita-Jahr 2010/2011 und zu 63.572 € im Kita-Jahr 2011/2012 führen. Demgegenüber ist damit zu rechnen, dass die Aufwendungen für die Hansestadt in diesem Zeitraum allein um 315.000 € steigen und damit deren Defizit um ca. eine weitere Viertelmillion Euro anwachsen werden.

 

Für den einzelnen Beitragszahler würden sich durch diese angemessene Anpassung die Beiträge beispielhaft wie folgt erhöhen:

 

Halbtagsbetreuung unterste Einkommensgruppe                =            0 € mtl.

Halbtagsbetreuung mittlere Einkommensgruppe                 =            2 € mtl.

Ganztagsbetreuung mittlere Einkommensgruppe                =            4 € mtl.

Krippe ganztags allerhöchste Einkommensgruppe              =            8 € mtl.

 

Es ist damit ausgeschlossen, dass - gleich welcher Einkommens- oder Betreuungskonstellation – monatliche Erhöhungsbeträge im zweistelligen Bereich zustande kommen.

 

Eine weitere Änderung geschieht durch die  Anhebung der Einkommensstufen auf nunmehr gerade Tausender-Beträge. Die bisherigen Beträge basierten noch auf der Umrechnung von DM-Beträgen auf Euro-Beträge im Jahr 2002. Durch die Anpassung auf die nächst höheren vollen Tausend-Eurobeträge wird es dadurch nur zu einer Besserstellung einzelner Entgeltpflichtigen kommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         60

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Staffelbeiträgsliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Staffelbeitragsliste (21 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Durch Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten werden die Benutzungsentgelte entsprechend der beigefügten Anlage verändert. Die Änderungen treten am 01.10.2010 bzw. am 01.08.2011 in Kraft.