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Sachverhalt: Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt
Lüneburg für die Kindertagesstätten wurde zuletzt mit Beschluss des Rates vom
29.05.2008 geändert. Inhalt dieser Änderung war eine jeweils 4 %-ige Erhöhung
der Elternbeiträge zum 01.08.2008 bzw. 01.08.2009. Ziel dieser Erhöhung war es,
den prozentualen Anteil des Aufkommens an Elternbeiträgen (ca. 20%) an den
Gesamtkosten des Kita-Betriebes angesichts der erheblichen tariflichen
Entgelterhöhung für das pädagogische Personal in diesen Jahren in Höhe von 8,6
% gleich zu halten. Dies ist auch angesichts der vereinbarten tariflichen
Entgelterhöhung für die Folgejahre 2010 und 2011 sicherzustellen.
Unberücksichtigt bleibt hierbei die Strukturveränderung, die durch das
Inkrafttreten eines Sondertarifvertrages für Angestellte im Sozial- und
Erziehungsdienst im Jahr 2009 eingetreten ist. Um die bisherige
Kostenbeteiligung durch Elternbeiträge zu gewährleisten ist daher eine prozentuale
Anpassung der Entgelte von jährlich 2 % vorzunehmen. Diese - im Vergleich zu vielen anderen Kita-Trägern -
moderate Anpassung würde zu Mehreinnahmen von 31.658 € im Kita-Jahr
2010/2011 und zu 63.572 € im Kita-Jahr 2011/2012 führen. Demgegenüber ist
damit zu rechnen, dass die Aufwendungen für die Hansestadt in diesem Zeitraum
allein um 315.000 € steigen und damit deren Defizit um ca. eine weitere
Viertelmillion Euro anwachsen werden. Für den einzelnen Beitragszahler würden sich durch diese
angemessene Anpassung die Beiträge beispielhaft wie folgt erhöhen: Halbtagsbetreuung unterste
Einkommensgruppe = 0 € mtl. Halbtagsbetreuung mittlere
Einkommensgruppe = 2 € mtl. Ganztagsbetreuung mittlere
Einkommensgruppe = 4 € mtl. Krippe ganztags allerhöchste Einkommensgruppe = 8
€ mtl. Es ist damit ausgeschlossen, dass - gleich welcher
Einkommens- oder Betreuungskonstellation – monatliche Erhöhungsbeträge im
zweistelligen Bereich zustande kommen. Eine weitere Änderung geschieht durch die Anhebung der Einkommensstufen auf nunmehr
gerade Tausender-Beträge. Die bisherigen Beträge basierten noch auf der
Umrechnung von DM-Beträgen auf Euro-Beträge im Jahr 2002. Durch die Anpassung
auf die nächst höheren vollen Tausend-Eurobeträge wird es dadurch nur zu einer
Besserstellung einzelner Entgeltpflichtigen kommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Staffelbeiträgsliste
Beschlussvorschlag: Durch Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der
Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten werden die Benutzungsentgelte
entsprechend der beigefügten Anlage verändert. Die Änderungen treten am
01.10.2010 bzw. am 01.08.2011 in Kraft. |
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