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Vorlage - VO/3666/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift; 52. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd";
Fortführung des Bauleitplanverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
19.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Verlagerung der Psychiatrischen Klinik Häckligen nach Uelzen ist beabsichtigt, das Klinikgrundstück und die sich nördlich, westlich und östlich anschließenden Flächen südlich des Pilgerpfads städtebaulich neu zu ordnen. Planungsrechtlich ist das Grundstück der Klinik mit den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden dem Außenbereich i. S. von § 35 BauGB zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar. Die weiteren unmittelbar anliegenden Flächen südlich des Pilgerpfades sind ebenfalls als Außenbereichsflächen zu beurteilen und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 18.05.2004 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Pilgerpfad-Süd“ in einem 52. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls beschlossen.

 

Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EAG Bau) kam es zu bedeutenden Änderungen im Städtebaurecht. Kernstück der Novellierung ist die Pflicht der Städte und Gemeinden zur Durchführung einer Umweltprüfung für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung aller Bauleitpläne. Damit soll bereits auf Planungsebene gewährleistet sein, dass die Belange des Umweltschutzes in gebührlicher Weise zur Geltung kommen.

 

Hierfür wird ein Umweltbericht erstellt, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung zu dokumentieren sind. Der Umweltbericht geht als ein gesonderter Teil in die Begründung ein. Er ist bereits zu Beginn des Planungsprozesses anzufertigen und im Laufe des Aufstellungsverfahrens fortzuschreiben, etwa aufgrund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

Nach den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 1 BauGB sind bei Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), die nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind, die neuen Vorschriften der Bauleitplanung zwingend anzuwenden. Für Bauleitplanverfahren, die vor dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet wurden, bestand  eine Übergangsfrist.  Nach dieser Ausnahme hätte jedoch das Verfahren zur Aufstellung bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden müssen.

 

Da die o. g. Bauleitplanverfahren diesen Termin überschritten haben, müssen alle Verfahrensschritte wiederholt werden. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der  Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sind daher zwingend erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans werden nach den gültigen Vorschriften des BauGB fortgeführt. Als nächster Schritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an.

 

Der Plan, der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden soll, ist im Sitzungssaal ausgelegt. Zu den Inhalten und dem derzeitigen Informationsstand zu umweltrelevanten Informationen wird in der Sitzung vorgetragen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610 - B127 Anlage VO 3666-10 Gletungsbereich (681 KB)