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Vorlage - VO/3658/10  

 
 
Betreff: Gutachten und Beratungsleistungen 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Aechter-Westerhoff, Mareike
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen:

 

1.      Gutachten sind nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind.

            Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

 

2.      Gutachten sind in einem transparenten Verfahren zu vergeben.

            Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten:

 

-       Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter auszurichten.

-       Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben.

 

3.      Gutachten dürfen nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern einzuholen.

 

4.      Gutachten ab 15.000 € sind öffentlich auszuschreiben.

 

5.      Alle Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des Oberbürgermeisters – gemeldet.

 

     Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres.

 

6.  Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend anzuwenden.

 

Der Ziff. 5 der o. g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg eine Übersicht über die in 2009 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von 168.749,20 €  vergeben. Die in 2009 zu zahlenden Beträge betrugen: 93.749,20 €.

 

Die diese Richtlinie überwachende Controllingstelle ist inzwischen der Antikorruptionsbeauftragten zugeordnet, so dass die Mitteilung von dort erfolgt.

 

Wie auch in den letzten Jahren wurden regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie Baugrunduntersuchungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen in die Mitteilungsvorlage nicht  einbezogen.  Hierbei handelt es sich um routinemäßig anfallende technische Gutachten zur Beurteilung des Straßenaufbaus, deren Wert in der Regel zwischen 400,- und 2000,- € liegt. Des Weiteren wurden Schallschutz-, Boden- und Schadstoffgutachten, die im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zum Zwecke von Bauausführungen regelmäßig erforderlich werden sowie Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken nicht gesondert aufgeführt.

Schließlich sind (nach HOAI abgerechnete) Planungsleistungen, die als Werkverträge keine gesondert vereinbarte  Beratungsleistung zum Gegenstand haben oder aufgrund baurechtlicher Vorgaben erforderlich sind, nicht in der Übersicht aufgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                25,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2009 gem. Richtlinie 3-3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Übersicht (61 KB) PDF-Dokument (17 KB)