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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs.
8 Baugesetzbuch (BauGB) für den Teilbereich „Lünepark-Nord“ in
einem 67. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung von Grünfläche, Sondergebiet (Feuerwehr) und Fläche für
Gemeinbedarf. In dem
bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 07.11.2009 bekannt gemacht. Die
Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23.11. bis 07.12.2009
zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom 12.11. bis 11.12.2009 Gelegenheit
erhalten, Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen
Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
abzugeben. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, der als
Anlage beigefügt ist. Der
Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung. Als
nächster Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und
dem Umweltbericht sowie der gegebenenfalls vorhandenen umweltrelevanten
Informationen für die Dauer von einem Monat. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens
wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen und
Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange werden ebenfalls förmlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von
einem Monat beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich Umweltbericht Verfahrensübersicht Beschlussvorschlag:
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