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Vorlage - VO/3603/10  

 
 
Betreff: Benennung einer Privatstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
06.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 26.11.2009 ist im Bereich der ehemaligen Standortverwaltung im Bebauungsplangebiet Nr. 135 (Am Meisterweg) die Straßenbenennung beschlossen worden.

 

Die Straße, die das Gebiet südlich von der Henningstraße aus (über die Rabensteinstraße) in nördliche und weiter in östliche Richtung zum Meisterweg erschließt, ist „Dorette-von-Stern-Straße“ benannt worden; die von ihr abzweigende private Erschließungsstraße, die das Gebiet in südliche Richtung bis kurz vor der alten Bäckerei unmittelbar hinter einem der erhalten bleibenden Speicher erschließen wird, wurde „Otto-Constien-Straße“ benannt, nach einem Lüneburger Unternehmer, der – wie Dorette von Stern - ebenfalls mit dem Druckgewerbe bzw. dessen Erzeugnissen zu tun hatte.

 

Der Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft und Sprecher der Investorengemeinschaft, welche die private Erschließungsstraße auf ihre Kosten erstellen werden, hatte daraufhin gebeten, eher einen Namen zu wählen, der sich auf das ursprüngliche Gebiet beziehen und besser für das Vertriebskonzept der dort geplanten Neubauten passen würde.

 

Es wurde vorgeschlagen, die Straße „Am Speicher“ zu nennen, was einerseits auf die dort früher vorhandenen Speichergebäude verweisen würde und andererseits die Möglichkeit gibt, die Neubauten im Vertriebskonzept dazu passend nach alten Hanse- und Speicherstädten wie Lüneburg, Hamburg, Bremen und Lübeck zu benennen und damit ebenfalls einen Bezug zum Ort und zum Straßennamen herzustellen.

 

Da der Grundstücksgesellschaft und der Investorengemeinschaft sämtliche Anliegergrundstücke an der geplanten privaten Erschließungsstraße gehören, gibt es keine weiteren Betroffenen, die beteiligt werden müssten. Eine Umbenennung ist in diesem Fall völlig unproblematisch. Dem Wunsch sollte daher entsprochen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         10 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                 50 €

c)  an Folgekosten:                                                                                   keine

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (67 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die private Erschließungsstraße wird benannt in „Am Speicher“.